07.07.2014

Wahlfreiheit ist Menschenrecht

Damit Hebammen allen Frauen zur Verfügung stehen, brauche es ein Umdenken, nicht einfach nur mehr Geld, so die Journalistin Lucia Schmidt in ihrem Beitrag für die Frankfurter Allgemeine. Ihr Vorschlag: ein Systemwechsel, der die gesetzlich vorgeschrieben Wahlfreiheit der Frauen aufhebt. Katharina Jeschke widerspricht in einem Leserinnenbrief.

Wie viel Wahlfreiheit bei der Geburt eine Gesellschaft sich leisten wolle, mache deutlich, welchen Wert wir dem Beginn des Lebens beimessen. Die Ausgestaltung von Geburt habe mit Selbstbestimmung und einem gesamtgesellschaftlichen Wertekonsens zu tun. Das Recht der Frauen auf die freie Wahl des Geburtsortes sei ein Menschenrecht. 

Hier geht es zum Artikel in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 30.06.2014

Lesen Sie hier das Antwortschreiben von Katharina Jeschke, Präsidiumsmitglied des Deutschen Hebammenverbandes

Unseren Blogbeitrag zum Artikel können Sie hier lesen