28.09.2015

DHV prüft Vorgehensweise gegen Entscheidungen der Schiedsstelle

Zuerst hat die Schiedsstelle am vergangenen Freitag der Einführung nicht wissenschaftlich belegter Ausschlusskriterien für Hausgeburten zugestimmt. Dann folgte die Neuregelung des Ausgleichs der Haftpflichtprämien mit dem sogenannten Sicherstellungszuschlag. Beide Entscheidungen sind nicht hinnehmbar, so Martina Klenk, Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes (DHV).

Der Deutsche Hebammenverband befürchtet, dass die Beschlüsse in ihrer Kombination insbesondere die Hausgeburtshilfe nicht retten, sondern möglicherweise ihr Ende besiegeln. Künftig soll für alle in der Geburtshilfe tätigen freiberuflichen Hebammen nur noch der Sicherstellungszuschlag gelten. Dieser gleicht jedoch nicht die vollständige Prämie aus. Das Fazit: Für die in der Geburtshilfe tätigen Hebammen bedeutet die neue Form des Ausgleichs eine Verschlechterung, zumal neben dem unvollständigen Ausgleich auch die bisherigen Vergütungen für Haftpflichtkosten wegfallen.

Zudem muss eine Hebamme in dem Quartal, für das sie den Sicherstellungszuschlag beantragt, auch mindestens eine geburtshilfliche Leistung mit der Krankenkasse abrechnen können. Berechtigt sind dabei nur Hebammen, die mindestens vier Geburten im Jahr betreut haben. Doch die Form der neu eingeführten Ausschlusskriterien ermöglicht es Hebammen in der Hausgeburtshilfe nicht mehr, Geburten verbindlich zu planen.

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