18.03.2016

Frauenrat NRW: Änderungen im Sexualstrafrecht sind unzureichend

In seiner Pressemitteilung kritisiert der Frauenrat NRW die geplanten Änderungen im Sexualstrafrecht. In den geplanten Gesetzesänderungen müsse klar zum Ausdruck kommen, dass das Einverständnis zu sexuellen Handlungen freiwillig erteilt werde.

Die EU-Staaten sind nach der sogenannten Istanbul Konvention verpflichtet, alle nicht einvernehmlichen sexuellen Handlungen unter Strafe zu stellen.

Der Landesverband der Hebammen NRW ist Mitglied im Frauenrat.

Lesen Sie hier die Pressemeldung des Frauenrat NRW