30.04.2015

Nein zur Entmündigung von Schwangeren!

Unüberbrückbare Differenzen zu den Ausschlusskriterien für Geburten im häuslichen Umfeld haben zum Verhandlungs-Aus mit dem GKV-Spitzenverband geführt. Damit haben die Hebammen konsequent Position gegen die Entmündigung schwangerer Frauen bezogen.

Die Krankenkassen beharren weiter darauf, wissenschaftlich nicht belegte Ausschlusskriterien pauschal festzulegen und Vorgespräche von Hebammen mit Schwangeren zur Geburt und der Wahl des Geburtsortes nur unzureichend zu finanzieren. Kompromissvorschläge des Hebammenverbandes wurden vom GKV-Spitzenverband zurückgewiesen. Nun soll die Schiedsstelle angerufen werden.

Der Abbruch der Verhandlungen hat deutliche Konsequenzen für die Hebammen. Die Vergütungssteigerung um fünf Prozent, die mit dem Abschluss des Vertrags einhergehen soll, steht weiter aus. Die Ausgestaltung des Sicherstellungszuschlags, der ab Juli 2015 Hausgeburten unterstützen sollte, liegt brach. Doch Hebammen stehen auf Seiten der Frauen und Familien, wenn Krankenkassen die aufgeklärte Entscheidung von Frauen missachten und die freie Wahl des Geburtsorts verhindern wollen.

Für das Berufsethos von Hebammen und die Autonomie der Schwangeren

Die Forderungen der Krankenkassen greifen massiv in die Berufsausübung von Hebammen ein. Ein Großteil der Geburten im häuslichen Umfeld würden in den Bereich der privat zu finanzierenden Leistungen gedrängt. Dass Krankenkassen auf diese Weise versuchen, ohne evidenzbasiertes Wissen eine Geburtskultur nach ihren Vorstellungen zu schaffen, ist ein Armutszeugnis für unsere Gesellschaft. Wir Hebammen kämpfen weiter: Frauen darf das Recht auf Autonomie nicht abgesprochen werden. Und wir Hebammen lassen uns von den Krankenkassen nicht unsere Fachkompetenz absprechen. Es ist Sache der Hebammen, Abgrenzungskriterien auf fachliche Relevanz zu überprüfen, und nicht Sache der Krankenkassen, vorzuschreiben, wie die Hebamme ihren Beruf auszuüben hat! 

Der Landesverband der Hebammen NRW unterstützt daher das Vorgehen des Deutschen Hebammenverbands (DHV) ausdrücklich.


Lesen Sie hier die Pressemitteilung des Deutschen Hebammenverbandes (DHV)

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