10.06.2016

Konflikte statt Kooperation: Immer mehr Frauenärzte kündigen die Zusammenarbeit mit Hebammen

Wir als Landesverband bedauern sehr, dass langjährige Kooperationen mit hoher Zufriedenheit aller Beteiligten aufgrund zunehmender Panikmache der Ärzteschaft ein jähes Ende finden. Deshalb bestärken wir unsere Kolleginnen, weiter in der Schwangerenvorsorge tätig zu sein.

Gute Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Hebammen in der Schwangerenvorsorge ist wichtig. Erfolgt sie nicht, haben vor allem schwangere Frauen ein Problem. Nämlich dann, wenn Gynäkologin oder Gynäkologe sie im Laufe der Schwangerschaft vor die völlig unnötige Wahl stellen: entweder alle Vorsorgeuntersuchungen allein in der gynäkologischen Praxis wahrzunehmen - oder auf die Behandlung durch den Arzt zu verzichten. Frau tv berichtete in der Reportage vom 09.06.2016 anhand eines konkreten Falls.

Eine Schwangere berichtete im WDR-Beitrag, dass sie sich im sechsten Monat auf die Suche nach einer neuen Ärztin machen musste, weil ihre langjährige Gynäkologin die Betreuung gemeinsam mit einer Hebamme ablehnte. Diese Probleme tauchen bundesweit zunehmend öfter auf.

Wo liegen die Gründe für ein Verhalten, das schwangere Frauen zutiefst verunsichert und gegenseitigen Respekt zweier Berufsgruppen aufs Spiel setzt? Sind - vermeintliche - Interessenskonflikte oder reine finanzielle Panikmache Hintergrund für das ablehnende Verhalten der Ärztinnen und Ärzte?
Mögliche ärztliche Vorbehalte erweisen sich als haltlos: Es trifft nicht zu, dass Ärzte ihre Leistungen nicht abrechnen können, wenn die Schwangere bereits bei einer Hebamme war. Die Angst, in Regress genommen zu werden ist demnach unbegründet. Jede Berufsgruppe haftet selbst für die Leistungen, die sie erbringt, und nicht für die Vorsorgeuntersuchung der anderen Berufsgruppe.

Hebammen können und dürfen Schwangerenvorsorge durchführen

Die   Schwangerenvorsorge durch eine Hebamme und die Schwangerenvorsorge durch Ärztinnen und Ärzte  sind  gleichberechtigt.  So will es der Gesetzgeber (§ 24d Satz 1 SGB V). Kooperationsformen zwischen Arzt und Hebamme, bei denen Gynäkologinnen und Hebammen jeweils in eigener Verantwortung und in eigenständigem Behandlungsverhältnis die Schwangerenvorsorge anbieten, sind möglich und von vielen Frauen gewünscht.


Barbara Blomeier, 1. Vorsitzende des Landesverbandes der Hebammen NRW: „Wir stehen ganz klar auf dem Standpunkt, dass es zulässig und unproblematisch ist, wenn Hebamme und Arzt oder Ärztin gemeinsam in der Schwangerenvorsorge tätig sind. Wir bedauern, dass die schwangeren Frauen Leidtragende dieses unnötigen Konflikts sind und können ihre schwierige Situation nachvollziehen. Deshalb arbeiten wir mit Entschlossenheit daran, auf verbandspolitischer Ebene eine zeitnahe, gute Lösung zu finden."

In der Mediathek des WDR können Sie den Frau tv-Beitrag nachhören und -sehen