Wahlprüfstein 4: Es geht um neue Konzepte
Bei der Haftpflichtversicherung kann nicht alles beim Alten bleiben, die Hebammenverbände fordern schon lange, neue Wege zu gehen, z.B. mit der Einrichtung eines staatlichen Haftungsfonds. Im Wahlprüfstein 4 geht es detailliert um die aktuelle Situation und um Lösungsmöglichkeiten.
Das sagen die Parteien in NRW
CDU NRW, Guido Hitze: "[….] Die aufgeführten Positionen und Wünschen haben wir mit großem Interesse zur Kenntnis genommen und festgestellt, dass viele Punkte auch für die CDU Nordrhein-Westfalen von großer Wichtigkeit sind. Hebammen leisten einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag, wenn es um die Versorgung von Schwangeren, Müttern und Familien geht. Die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Hebammenhilfe ist dabei von besonderer Bedeutung.[….]
zu 4.: Wir werden uns bei der Bundesregierung für die Verbesserung der Berufshaftversicherung für Hebammen einsetzen. Es liegt zurzeit eine Verlängerung des Gruppenversicherungsvertrages bis Mitte 2018 vor. Gespräche für die Zeit danach laufen und es ist auch mit einer Stabilisierung der Prämienentwicklung zu rechnen.
FDP NRW, Sebastian Waldow: "[….] Da ich selber erst vor wenigen Monaten Vater geworden bin, konnte ich die Arbeit und die Hilfe einer Hebamme erfahren und mir ein Bild dieser wichtigen und richtigen Unterstützung machen. An das Thema 'Hebammen' darf man politisch Umso mehr ist hier eine Regierung gefragt, die kein Preisschild an das Wohl unserer Zukunft macht und sich entschieden für unsere Kinder einsetzt. Wie wäre es unter diesem Gesichtspunkt mit einer gesetzlichen Sozialkasse für Hebammen, ähnlich der Künstlersozialkasse? Es gibt sehr viele Berufe, die ein eigenes Versorgungswerk haben, gibt es sowas auch für Hebammen? Könnte man und wären die Hebammen daran interessiert, so eine Absicherung einzuführen? Ich will keine Vorschriften machen, sondern mich expliziert mit Ihnen zusammen mit diesem Gedanken einmal auseinandersetzen, wenn ich Sie dazuz einladen darf. Dann könnte vielleicht auch dieser Punkt für die Hebammen in NRW und Deutschland sinnvoll und fair gelöst werden. [….]"
FDP, Gütersloh, Reiner Gellermann:
zu 4., Als Versicherungskaufmann ist mir die prekäre Versicherungssituation geläufig. Grund für die hohen Versicherungsprämien sind in Ihrem Fall die hohen Regulierungskosten. Wenn ein Haftungsfall eintritt, ist dieser ein Personenschaden. Auf Grund der gesetzlichen Leistungsansprüche sind Personenschäden immer mit hohen Regulierungskosten verbunden. Dem Versicherer kann hier kein Vorwurf gemacht werden, da dieser entsprechend des Versicherungsvertragsgesetz seine Prämien an den Einnahmen und Ausgaben ermitteln muss. Es kommen für mich also an dieser Stelle drei Möglichkeiten in Betracht um Ihre Versicherungssituation zu verbessern:
Ihre Einkünfte werden entsprechend dem Risiko, dass Sie als Hebammen tragen, erhöht.
Die Hebammen werden vom Sozialversicherungsteilungsabkommen ausgeschlossen, die GKV/PKV findet keinen Regressanspruch bei Fahrlässigkeit
Stärkung des dualen Versicherungssystems (PKV und GKV) um einen Versicherungs-Leistungswettbewerb zu erhöhen.
FDP, Heinsberg, Jorge Klapproth: "Die steigenden Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung führen dazu, dass der Hebammenberuf kaum noch finanziell auskömmlich ausgeübt werden kann. Vorrangige Ursache für den Anstieg der Versicherungsprämien sind die überproportional steigenden Kosten je Leistungsfall. Deshalb müssen die jährlichen Kostensteigerungen der Versicherungsprämien von den gesetzlichen Krankenkassen in angemessener Weise ausgeglichen werden. Die derzeitige Ausgestaltung der Regelung über einen Sicherstellungszuschlag darf nicht länger dazu führen, dass eine Refinanzierung der Versicherungskosten dennoch nur über eine Steigerung der Anzahl betreuter Geburten möglich wird.
Darüber hinaus wollen wir Möglichkeiten prüfen, wie einem weiteren Anstieg der Versicherungsprämien entgegengewirkt werden könnte. Dazu zählen unter anderem die Festlegung einer Haftungsobergrenze, bis zu der Hebammen für von ihnen verursachte Schäden haftbar gemacht werden können, die Gründung eines öffentlichen Fonds, der bei Überschreiten der Haftungsobergrenze einspringt, eine Deckelung der Regressforderungen der Sozialversicherungsträger sowie eine angemessene Verkürzung der Verjährungsfrist für geburtshilfliche Schadensersatzforderungen. Hier ist vorrangig der Bundesgesetzgeber gefordert. Die FDP-Landtagsfraktion hat aber bereits 2014 in ihrem Antrag die Landesregierung aufgefordert, beispielsweise mit einer Bundesratsinitiative in dieser Frage aktiv zu werden."
FDP, Nikolaus Netzel: „Gerne zitiere ich aus dem Wahlprogramm der Freien Demokraten (Kapitel Familien).’Werdende Eltern sollen weiterhin die Möglichkeit haben, über die Art und Weise der Geburt frei und selbstbestimmt zu entscheiden. Das Land muss daher mit einer Bundesratsinitiative dafür Sorge tragen, dass sich die Rahmenbedingungen für freiberuflich tätige Hebammen verbessern. Das gilt insbesondere für ihre versicherungsrechtliche Lage.’
Ich unterstütze diesen Punkt definitiv, nicht erst seit der Geburt meiner beiden kleinen Kinder unter den fachkundigen Händen einer Hebamme. Ich setze mich dafür ein, dass Hebammen auch in Zukunft flächendeckend die Versorgung vor, während und nach der Geburt in hoher Qualität durchführen können, insbesondere im Hinblick auf die unhaltbare Versicherungssituation.“
FDP, Johannes Vogel, Landesverband NRW, Generalsekretär, Mitglied des FDP-Bundesvorstands:
zu 4: "Die steigenden Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung führen dazu, dass der Hebammenberuf kaum noch finanziell auskömmlich ausgeübt werden kann. Vorrangige Ursache für den Anstieg der Versicherungsprämien sind die überproportional steigenden Kosten je Leistungsfall. Deshalb müssen die jährlichen Kostensteigerungen der Versicherungsprämien von den gesetzlichen Krankenkassen in angemessener Weise ausgeglichen werden. Die derzeitige Ausgestaltung der Regelung über einen Sicherstellungszuschlag darf nicht länger dazu führen, dass eine Refinanzierung der Versicherungskosten dennoch nur über eine Steigerung der Anzahl betreuter Geburten möglich wird.
Darüber hinaus wollen wir Möglichkeiten prüfen, wie einem weiteren Anstieg der Versicherungsprämien entgegengewirkt werden könnte. Dazu zählen unter anderem die Festlegung einer Haftungsobergrenze, bis zu der Hebammen für von ihnen verursachte Schäden haftbar gemacht werden können, die Gründung eines öffentlichen Fonds, der bei Überschreiten der Haftungsobergrenze einspringt, eine Deckelung der Regressforderungen der Sozialversicherungsträger sowie eine angemessene Verkürzung der Verjährungsfrist für geburtshilfliche Schadensersatzforderungen. Hier ist vorrangig der Bundesgesetzgeber gefordert. Die FDP-Landtagsfraktion hat aber bereits 2014 in ihrem Antrag die Landesregierung aufgefordert, beispielsweise mit einer Bundesratsinitiative in dieser Frage aktiv zu werden.
FDP Köln, Maria Westphal: "[….] Ich setze mich ganz persönlich für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für freiberuflich tätige Hebammen ein. "[….] (Im Folgenden Zitat aus dem Kandidatenflyer, Anm. d. Red.) 'Werdende Eltern sollen die Möglichkeit haben, Art und Weise der Geburt frei festzulegen. Das Land muss daher mit einer Bundesratsinitiative dafür sorgen, die Rahmenbedingungen für Hebammen zu verbessern.' Das gilt auch uns insebsondere für ihre versicherungsrechtliche Lage."
FDP Königswinter, Dagmar Ziegner: „Das Haftpflichtproblem habe ich in den vergangenen Jahren bereits verfolgt und war immer schon der Meinung, dass hier eine politische Lösung gefunden werden muss. Ich habe meine beiden Söhne per Kaiserschnitt entbinden müssen, bin aber in den Monaten nach der Geburt meines ersten Sohnes, die wirklich nicht einfach waren, von einer Hebamme betreut worden, die Tag und Nacht für mich ansprechbar war. Seitdem weiß ich, wie wichtig ihr Beruf und wie wertvoll Ihre Arbeit ist. In Ihren Wahlprüfsteinen fragen Sie, wie ich sie unterstützen würde, wenn ich gewählt würde. Das kann ich Ihnen leider nicht konkret beantworten, da ich bisher nicht als Abgeordnete gearbeitet habe und aktuell auch noch gar nicht beurteilen, in welchen politischen Gremien die vielfältigen Probleme Ihres Berufes von der Versicherungspflicht über die Ausstattung der Kliniken bis zur Ausbildung behandelt werden. Ich kann Ihnen aber versichern, dass ich mich gerne für Ihren Berufsstand einsetzen werde, damit Sie auch in Zukunft den Müttern mit Rat und Tat zur Seite stehen können und damit sich zudem die Rahmenbedingungen für Ihre Arbeit deutlich verbessern.“
Die Grünen, OV Leichlingen, Jürgen Langenbucher: "[….] 4. Die aktuelle, insbesondere durch die existenzgefährdende Höhe der Haftpflichtprämien verursachte Situation der Hebammen betrachten wir mit Besorgnis. Erforderlich ist eine dauerhafte, nachhaltige Lösung für die Problematik der weiter steigenden Versicherungsprämien. Die entscheidenden Rahmenbedingungen werden hierfür aber auf Bundesebene gesetzt. Im Bund wollen wir das gesamte System der Haftpflichtversicherung für die Geburtshilfe neu regeln, damit es transparent und bezahlbar wird.
Hierzu schlagen wir vor, die Haftung aller Gesundheitsberufe und damit für alle im Gesundheitswesen Tätigen in ein öffentlich-rechtliches Haftungssystem zu überführen, das analog zur gesetzlichen Unfallversicherung organisiert ist. Hierin soll auch die Haftpflicht für Hebammen und Ärzt*innen in der Geburtshilfe darin integrieren werden. Damit können die Kosten dauerhaft gesenkt werden.
Die Finanzierung der Unfallversicherung erfolgt somit nicht ausschließlich nach den Risiken eines einzelnen Berufes, und auch nicht nur einer Branche, sondern ebenfalls nach der Arbeitsentgeltsumme des Arbeitgebers. Bei den Gesundheitsberufen könnten Ausgleichselemente zwischen den Gesundheitsberufen und einzelnen Gruppen nach Einkommenshöhe sowie Risiken erfolgen.
Die Grünen: Karin Schmitt-Promny, Jonas Paul, Eva Malecha, Lukas Benner u.a.: Zu 4.: Die derzeitige Höhe der Haftpflichtversicherungen ist existenzgefährdend. Hier bedarf es einer dauerhaften und nachhaltigen Lösung, um die sich noch weiter verschärfende Problematik steigenden Versicherungsprämien zu lösen. Wir wollen auf der zuständigen Bundesebene das Gesamtsystem der Haftpflichtversicherung für die Geburtshilfe neu regeln. Ziel ist dabei ein transparentes und ezaglbares System. Unser Vorschlag dazu sieht vor, die Haftung aller Gesundheitsberufe in ein öffentlihc-rechtliches Haftungssystem zu überführen, dessen Organisation dem der gesetzlichen Unfallversicherung entspricht. In diesem System soll auch die Haftpflicht für Hebammen und Ärzt*innen in der Geburtshilfe integriert werden. Auf diese Weise kann eine dauerhafte Senkung der Versicherungskosten erreicht werden. Die Finanzierung richtet sich in einem solchen System nicht mehr ausschließlihc nach den Risiken eines einzelnen Berufes oder einer Branche, sondern auch nach der Arbeitsentgeltsumme des Arbeitgebers. Ausgleichselemente zwischen den Gesundheitsberufen und einzelnen Gruppen könnten je nach Einkommenshöhe sowie Risiken vorgenommen werden.
Die Grünen, Krefeld, Monika Brinner: „Wie auch Sie fordere ich eine komplette Neuregelung des Haftpflichtsystems für Hebammen. Hierbei möchte ich mich für mehr Transparenz einsetzen. Leider kann dieses Vorhaben nur im Bund und nicht im Land beschlossen werden. Die Grünen setzen sich für ein öffentlich-rechtliches Haftungssystem für alle Gesundheitsberufe ein, in der die Finanzierung nach der Arbeitsentgeltsumme des Arbeitgebers erfolgt. Dieses Vorhaben unterstütze ich.“
GRÜNE EN (Ennepe-Ruhr), Thomas Schmitz:
zu 4.: Die aktuelle, insbesondere durch die existenzgefährdende Höhe der Haftpflichtprämien verursachte Situation der Hebammen betrachten wir mit Besorgnis. Erforderlich ist eine dauerhafte, nachhaltige Lösung für die Problematik der weiter steigenden Versicherungsprämien. Die entscheidenden Rahmenbedingungen werden hierfür aber auf Bundesebene gesetzt. Im Bund wollen wir das gesamte System der Haftpflichtversicherung für die Geburtshilfe neu regeln, damit es transparent und bezahlbar wird. Hierzu schlagen wir vor, die Haftung aller Gesundheitsberufe und damit für alle im Gesundheitswesen Tätigen in ein öffentlich-rechtliches Haftungssystem zu überführen, das analog zur gesetzlichen Unfallversicherung organisiert ist. Hierin soll auch die Haftpflicht für Hebammen und Ärzt*innen in der Geburtshilfe darin integrieren werden. Damit können die Kosten dauerhaft gesenkt werden.
Die Finanzierung der Unfallversicherung erfolgt somit nicht ausschließlich nach den Risiken eines einzelnen Berufes, und auch nicht nur einer Branche, sondern ebenfalls nach der Arbeitsentgeltsumme des Arbeitgebers. Bei den Gesundheitsberufen könnten Ausgleichselemente zwischen den Gesundheitsberufen und einzelnen Gruppen nach Einkommenshöhe sowie Risiken erfolgen.
Grüne Gelsenkirchen, Barbara Oehmichen: "Wir wissen, das in den letzten Jahren vom Bund versäumt wurde ein Konzept zu entwickeln, das eine tragfähige und demografiefeste Versorgung in der Geburtshilfe sicherstellt. Wir wollen den Eltern die Wahlfreiheit lassen zu entscheiden wie und wo ihr Kind zur Welt
kommt. Die schlechte finanzielle Absicherung von Hebammen( Haftpflichtkosten) wollen wir ändern. Frauen sollen die Wahl haben, wie und wo sie entbinden. Dafür brauchen sie Hebammen, die sie begleiten und unterstützen und nicht aus wirtschaftlichen Gründen gezwungen werden ihren Beruf aufzugeben.
Dafür stehen die Grünen, dafür will ich mich einsetzen.“
Grüne OWL (Ostwestfalen-Lippe), Norika Creuzmann: "[….]Um auf der anderen Seite freiberuflichen Hebammen die Ausübung ihres Berufes ohne existenzgefährdende Risiken zu ermögoche, wollen wir die Haftung aller Gesundhietsberufe und damit für alle im Gesundheitswesen Tätigen in ein öffentlich-rechtliches Haftungssystem zu überführen, das analog zur gesetzlichen Unfallversicherung organisiert ist. Gerade wir GRÜNE in OWL, also in einem weitgehend ländlich geprägten Raum, halten die Erprobung von Modellen für eine eigenverantwortliche, von Hebammen geleitete Geburtshilfe in enger räumlicher Nähe und Zusammenarbeit mit der stationären Geburtshilfe für einen zukunftsweisenden Entwurf."
Die Grünen, Dariusch Rimkus: "[….] Regional unterschiedliche Geburtenraten, hohe Haftpflichtkosten und die schlechte finanzielle Absicherung von Hebammen führen dazu, dass immer mehr werdende Eltern große Schwierigkeiten haben, die notwneige Unterstützung rund um die Geburt zu finden. Wir wollen, dass Frauen die Wahl haben, wie und wo sie entbinden, und dass dienjenigen, die ihnen dabei zur Seite stehen, nicht aus wirtschaftlichen Gründen ihren Beruf aufgeben [….]."
Die Linke, NRW, Gabi Lenkenhoff:
zu 4. Die Problematik der steigenden Haftpflichtprämien betrifft ein ganzes Spektrum von Gesundheitsberufen. Eine integrierte Lösung liegt daher nahe. DIE LINKE beantragte deshalb schon seit 2010 mehrfach im Bundestag die Einrichtung eines gemeinsamen Haftungsfonds für alle Gesundheitsberufe, der vom Bundesversicherungsamt verwaltet wird – bislang leider ohne Erfolg (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/021/1702128.pdf, dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/014/1801483.pdf).
Der von SPD und CDU beschlossene Regressverzicht hat allenfalls Symbolcharakter; dass er keine Lösung herbeiführen wird, ist seinen InitiatorInnen bereits im Bundestag in der öffentlichen Anhörung zu diesem Gesetzentwurf dargelegt worden (https://www.bundestag.de/blob/371426/2b5fe3fd1dc631fc27286081580f85ca/protokoll-data.pdf: insb. S. 4-7).
DIE LINKE im Bundestag hat sich deshalb in einem Änderungsantrag zum einen für den Verzicht auf diese Regelung eingesetzt. Aufgehoben werden sollte zudem die Beschränkung der Betriebskostenpauschale auf ambulante Entbindungen und den damit verbundenen Ausschluss von deren Zahlung am hebammengeleiteten Einrichtungen und Hebammenpraxen, die in der Vor- und Nachsorge und Schwangerenbetreuung tätig sind: dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/051/1805125.pdf.
2014 wurde im GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (GKV-FQWG) den Selbstverwaltungspartnern der Auftrag zur Aushandlung eines Sicherstellungszuschlages gegeben. DIE LINKE hielt diesen Vorschlag für unzureichend.
Die Verhandlungen des Spitzenverbandes der Krankenkassen mit den Hebammen (DHV) endeten am 25. September 2015 mit einen Schiedsstellenbeschluss, auf dessen Basis seit Beginn des Jahres 2016 verfahren wird. DIE LINKE hat zu den Details der Umsetzung und der Wirkung auf die Versorgung von Schwangeren und jungen Müttern sowie die berufliche Situation der Hebammen im April eine Kleine Anfrage eingebracht; mit der Antwort ist in der ersten Mai-Hälfte 2017 zu rechnen (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/119/1811951.pdf).
Eine (weitere) Evaluation der bisherigen Maßnahmen befürworten wir, vor allem dann, wenn ihr wirksame praktische Schritte zur nachhaltigen Verbesserung folgen.
Piratenpartei, Oliver Bayer: "[….] Wir wollen die Verpflichtung der Kliniken, der angestellten Hebamme Art und Umfang der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung mitzuteilen, die Einrichtung eines steuerfinanzierten Fonds für Haftpflichthärtefälle für außerklinische und klinische Geburtshilfe, die Verkürzung der Verjährungsfrist auf 10 Jahre und die Festlegung einerHaftungsobergrenze, so dass z.B. Inflationsrisiken über die Zeit der Verjährungsfrist ausgeglichen sind.
Wir setzen uns für den Erhalt der wohnortnahen, flächendeckenden und niedrigschwelligen geburtshilflichen Versorgung und Verbesserung der Versorgung von Müttern und Neugeborenen ein.[….] "
Piratenpartei, Kaarst, Markus Wetzler: "[….] Wir werden uns dafür einsetzen, dass die wohnortnahe, flächendeckende Versorgung der Frauen durch freiberufliche Hebammen sichergestellt wird und deren Arbeit auch zukünftig in Deutschland erhalten wird sowie die Hebammenleistungen entsprechend der hohen Verantwortung des Berufes angemessen bezahlt werden.….]"
SPD Düren, Fred Schüller: "Da ich in einem ländlichen Bereich wohne und lebe, habe ich natürlich auch die Entwicklung der Hebammen und die die Schließungen von Geburtsstationen in meinem Umfeld miterleben müssen.[….] Es wäre mir ein Herzenswunsch im Falle meiner Wahl, dass ich mit Ihnen und Ihrem Landesverband der Hebammen an möglichen Lösungen mitwirken kann. Ich darf Ihnen noch einmal versichern, dass Ihre Ausführungen, Handlungsempfehlungen und Hinweise bei mir offene Türen einrennen. Nach den Wahlen am 14. Mai und meiner möglichen Wahl in den Landtag, wrde ich mich gerne mit Ihnen treffen und eine ausführliche Diskussion führen."
SPD NRW, Düsseldorf, André Stinka, Generalsekretär: „Durch die Anpassung der privaten Hebammengebührenordnung NRW an die Vergütung auf Bundesebene wurde i NRW schon auf die notwendige Verbesserung der Einkommenssituation der Hebammen reagiert. Wir wollen, dass die Wahlmöglichkeit von Frauen hinsichtlich Art und Ort der Geburt erhalten bleibt. Ohne die Versorgung durch Hebammen ist dies nicht zur gewährleisten. Daher unterstützen wir die Hebammen in ihren Bemühungen, auf Bundesebene eine kostendeckende Vergütung durchzusetzen. Dazu gehört auch die Abdeckung des Berufshaftpflichtrisikos der Hebammen. Wir unterstützen die Forderung des Deutschen Hebammenverbandes nach Einrichtung eines Haftpflichtfonds zur Reduzierung der Beitragsrisiken. Wir werden beobachten, ob dieser Ansatz ausreicht oder strukturell andere Ansätze zur Abdeckung des Haftpflichtrisikos einbezogen werden müssen, um eine tragfähige Lösung zu installieren.“