Wahlprüfstein 8: Hebammenausbildung an Hochschulen
Im Rahmen einer bundesweit gültigen Modellklausel existiert in NRW seit 2012 ein Modellstudiengang für die primärqualifizierende Ausbildung staatlich zugelassener Hebammen auf Bachelorniveau. Die bundesweit zur Erprobung eröffneten Studiengänge zur Primärqualifizierung verschiedener Berufe im Gesundheitswesen (Hebammen, Physiotherapeutinnen/-en, Ergotherapeutinnen/-en und Logopädinnen/- en) wurden evaluiert. Ganz aktuell im August 2016 wurde der Bundestag durch einen Bericht der Bundesregierung über die Ergebnisse der Modellvorhaben unterrichtet. Dieser Bericht stellt weiteren Evaluierungsbedarf fest, um Erfolg und Anforderungen an primärqualifizierende Studiengänge in gebotenem Umfang beurteilen zu können und schlägt eine Verlängerung der Modellphase um 10 Jahre vor. Er stellt weiterhin fest, dass dieser Zeitraum für die Hebammen nicht ausgeschöpft werden wird, da hier die Verlagerung der Ausbildung an die Hochschule bereits vorher vollzogen sein muss. Dies birgt die Gefahr, dass erforderliche Evaluationserkenntnisse für die Hebammenausbildung zum Zeitpunkt der endgültigen Verortung auf Hochschulniveau noch nicht vorliegen. Ausführlich können Sie die Situation im Wahlprüfstein 8 nachlesen.
Wir meinen daher: Wir benötigen ein Konzept zur Überführung der Hebammenausbildung an Hochschulen, das sicherstellt, dass der bestehende Zeitdruck hierbei zu keinem Qualitätsverlust führt und das die Auswirkungen auf die bestehenden Ausbildungsstätten berücksichtigt.
Das sagen die Parteien in NRW
CDU NRW, Dr. Guido Hitze: "Wir werden uns die Ausbildung der Hebammen im Hinblick auf den Abschlussbericht des Runden Tisches Geburtshilfe NRW genau ansehen und die aus unserer Sicht notwendigen Änderungen der Ausbildung auch im Hinblick auf die Finanzierungsstrukturen veranlassen. Dabei werden aktuellen Anforderungen an das Berufsprofil und die Qualität im Vordergrund stehen."
FDP Dortmund, Frieder C. Löhrer: "Diese Überleitung - in anderen Ländern längst Standard. Daher auch hier Unterstützung Ihrer Position."
FDP, Heinsberg, Jorge Klapproth: „Eine Akademisierung der Ausbildung von Hebammen kann dazu beitragen, die Qualität evidenzbasiert weiterzuentwickeln. Die Vorgaben der EU sehen eine Überführung der Hebammenausbildung an die Hochschulen bis 2020 vor. Der Aufbau von neuen Studienangeboten liegt dabei vorrangig in der eigenen Verantwortung der Hochschulen. Um ein ausreichendes Ausbildungsangebot rechtzeitig einzurichten, bedarf es aber verstärkter Anstrengungen sowie einer angemessenen Finanzierung aus eigens dafür vorgesehenen Mitteln an den Hochschulen und Universitäten.
Die Einrichtung der bundesweit ersten Fachhochschule für Gesundheitsberufe im Rahmen des Aufbaus des Gesundheitscampus in Bochum war ein wesentlicher Bestandteil der Fachhochschulausbauoffensive, die noch von FDP-Wissenschaftsminister Professor Andreas Pinkwart initiiert wurde. Mit der Gründung einer Fachhochschule für Gesundheitsberufe wurde nicht nur einer Forderung der Berufsverbände Rechnung getragen. Mit der neuen Fachhochschule wird zudem das Ausbildungssystem gerade der nichtärztlichen Heilberufe insgesamt ausgebaut und konzeptionell weiterentwickelt. Für die Einrichtung weiterer Studiengänge bedarf es aber insbesondere dauerhaft verlässlicher Perspektiven für die grundständige akademische Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen. Es war zwar sinnvoll, über eine gesetzliche Grundlage zunächst Kriterien für Modellstudiengänge einzuführen. Dabei waren Ausstattung und die Erfahrung, aber auch der Vernetzungsgrad mit Kooperationspartnern zu berücksichtigen. Nach der ersten Evaluation des Modellstudiengangsgesetzes wurde auf Bundesebene jedoch eine weitere Verlängerung um vier Jahre bis 2021 beschlossen. Angesichts des Bedarfs in der Hebammenausbildung und der EU-Vorgaben hat der Bundesgesetzgeber aber bereits vorher eine Änderung des Berufsgesetzes und die Einführung von Regelstudiengängen auf den Weg zu bringen. Hierzu ist umgehend ein Konzept zur rechtzeitigen Überführung der Hebammenausbildung zu erarbeiten. Dabei ist auch die bisherige hochwertige praktische Ausbildung zu integrieren."
Die Grünen, NRW: Mit elf Modellstudiengängen an sieben Hochschulstandorten ist NRW bundesweit führend bei der Akademisierung von Pflege- und Gesundheitsberufen. Solche Studienangebote machen Berufe wie Hebammenkunde, aber auch Logopädie, Ergotherapie, Alten- und Krankenpflege und Physiotherapie wesentlich attraktiver. Damit wird auch der notwendige Fachkräftenachwuchs in diesen Berufen gesichert. Zugleich werden neue Kompetenzen vermittelt, die bei immer komplexer werdenden Aufgabenfeldern nötig sind. Leider hat der Bund die akademischen Ausbildungsgänge nicht in einen Regelbetrieb überführt, obwohl die Begleitforschung positive Ergebnisse erbracht hat. Stattdessen hat der Bund die Modellklauseln in den Berufsgesetzen um vier Jahre verlängert. Das bedeutet aber auch, dass die einfürhung eines Regelstudiums um eben mindestens diese vier Jahre hinausgezögert wird. Hier befördert der Bund aktiv den bestehenden Reformstau. Allerdings sind wir, im Gegensatz zu Bndesgesundheitsminister Gröhe, nicht der Ansihct, dass die EU-Richtlinie 2013/55/EU eine vollständige Akademisierung der Hebammenausbildung bedingt. Neben der akademischen Ausbildung muss auch weiterhin ein nicht-akademischer Zugang zum Hebammenberuf bestehen. Dies gilt auch hinsichtlich der Sicherstellung eienr ausreichenden Zahl an Fachkräften zur Gewährleitung der Aufgaben der Geburtshilfe. Ein zukünfitges Ausbildungssystem sollte die Durchlässigkeit zur akademischen Ausbildung für Bewerber*innen ohne Hochschulzugang berücksichtigen."
Die Grünen, Krefeld, Monika Brinner: „Um eine ausreichende Anzahl an Fachkräften zu sichern, müssen alle Bewerber*innen Zugang zu einer guten Ausbildung zur Geburtshilfe haben. Hier werde ich mich für eine Reform einsetzen, die das in allen Pflege- und Gesundheitsberufen berücksichtigt. Dabei muss es auch nicht nur akademische Zugänge zum Hebammenberuf geben, um die Aufgaben einer Geburtshilfe weiter zu sichern.“
Die Linke NRW, Gabi Lenkenhoff: "DIE LINKE unterstützt alle genannten Forderungen. Das gilt umso mehr vor dem Hintergrund, dass die Vollakademisierung nach EU-Recht in Deutschland bis zum 18.01.2020 umgesetzt sein muss."
Piratenpartei Kaarst, Markus Wetzler: [...] Außerdem unterstützen wir das Bestreben, die Ausbildung von Hebammen in Deutschland zu akademisieren, um den Berufsabschluss international vergleichbar zu machen und die Hebammenwissenschaft als Forschungsfeld voranzutreiben."
SPD NRW, Düsseldorf, André Stinka, Generalsekretär: „NRW gehört bei der Akademisierung der Gesundheitsberufe wie der Hebammenkunde und dabei auch bei der Schaffung entsprechender Studienangebote bundesweit zu den Vorreitern. Dieses Engagement wollen und werden wir fortführen. Dazu gehört für uns beispielsweise auch die Überführung der Hebammenausbildung an Hochschulen und die zeitnahe Überführung des Modellstudiengangs Hebammenkunde in den Regelbetrieb. Hier ist der Bund gefordert. Die NRWSPD wird das tatkräftig unterstützen. Die NRWSPD wird mit Ihnen im Gespräch bleiben! Wir bieten auch in der kommenden Wahlperiode einen engen Dialog an, um den Hebammenberuf sowie die Versorgung mit Hebammen weiterzuentwickeln. Für Ihre Anliegen werden wir auch auf Bundesebene werben."