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BERUFSWUNSCH: HEBAMME

Frauen und ihre Familien kompetent und einfühlsam während Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit betreuen zu können - darin besteht das Ziel der Hebammenausbildung. Eine augebildete Hebamme kann eine normale Geburt leiten, ein Neugeborenes versorgen und bei Stillschwierigkeiten helfen.

Was gehört zur Ausbildung?

Wenn Sie sich um einen Ausbildungsplatz bewerben möchten, müssen Sie folgende Zugangsvoraussetzung erfüllen:

  1. Sie haben das 17. Lebensjahr vollendet (sind also 17 Jahre oder älter).
  2. Sie haben einen Realschulabschluss oder
    eine gleichwertige Schulbildung oder
    einen Hauptschulabschluss und eine mindestens 2-jährige abgeschlossene Berufsausbildung oder die Erlaubnis als Krankenpflegehelferin.
  3. Sie haben eine gesundheitliche Eignung.

In der Realität wird von den Bewerberinnen oft ein Praktikum bis zu 1 Jahr als Voraussetzung erwartet und fast alle angenommenen Bewerberinnen haben das Abitur.


Umfang und Art der Ausbildung sind in Deutschland wie folgt:

Die Hebammenausbildung dauert in Deutschland drei Jahre und findet an Hebammenschulen statt. Eine abgeschlossene Ausbildung zur Kinderkranken- oder Krankenschwester kann mit einem Jahr angerechnet werden.

Die theoretische Ausbildung umfasst 1600 Stunden; die praktische Ausbildung 3000 Stunden.

Hebammenschulen werden geleitet von einer Leitenden Lehrerin für Hebammenwesen (Lehrhebamme) und einem ärztlichen Leiter. Sie sind an Krankenhäuser angegliedert. Während der Ausbildung wird Ausbildungsentgelt gezahlt.

Grundlage für die Ausbildung sind die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Hebammen und Entbindungspfleger HebAPrV und die Europäische Richtlinie 80/155/EWG.

Der theoretische Unterricht wird in der Hebammenschule erteilt.


Zum Inhalt der Ausbildung gehören unter anderem folgendes:

Die Unterrichtsfächer Anatomie und Physiologie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Schwangerenbetreuung, Wochenbettbetreuung, Hebammentätigkeit, Kinderheilkunde, Ernährungslehre, Hygiene, Arzneimittellehre, Mikrobiologie, Chemie, Psychologie, Organisation im Krankenhaus, Berufs-, Staatsbürger- und Gesetzeskunde.
Praktisch werden die Hebammenschülerinnen im Kreißsaal, auf der Wochenstation, im Neugeborenenzimmer, auf der operativen und nichtoperativen Pflegestation, im Operationssaal, in der Kinderklinik und und in der freien Praxis ausgebildet.

Der Abschluss der Ausbildung ist eine staatliche Prüfung:

Diese Prüfung besteht aus einem praktischen, einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung oder der entsprechende Teil der Prüfung einmal wiederholt werden. Die bestandene Prüfung berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung "Hebamme".