Anerkennung
Herzlich willkommen!
oder - "Welcome - Bienvenue - Bienvenido - Hartelijk welkom - Benvenuti - Be vindo - Hoş geldiniz - Isten Hozta"...
Wir grüßen unsere Kolleginnen aus aller Welt! Schön, dass Sie sich über den Landesverband der Hebammen NRW informieren.
Wir laden Sie freundlich ein, sich auf unserer Website umzusehen. Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an (Tel.: 0221/ 94 65 730-8 ) oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Unser Landesverband hat über 4.000 Mitglieder. Es sind Schülerinnen, Studentinnen, angestellte und freiberufliche Hebammen sowie sogenannte Hebammen im Kontext früher Hilfen. Frühe Hilfen sind aufeinander abgestimmte Maßnahmen und Angebote für Eltern und Kinder ab Beginn der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren.
Der nordrhein-westfälische Landesverband ist der größte in Deutschland. NRW hat 52 Kreise, die in fünf Regierungsbezirke (Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster) unterteilt sind.
Der Landesverband setzt sich für die Rechte von Hebammen ein. Er kämpft für gute Arbeitsbedingungen und gute Bezahlung. Wir wollen, dass alle schwangeren Frauen von einer Hebamme versorgt werden. Wir betreuen und beraten die Hebammen in Nordrhein-Westfalen. Wir möchten, dass sie miteinander über ihre Erfahrungen sprechen. Außerdem arbeiten wir dafür, dass sich die berufliche Aus- und Fortbildung weiterentwickelt.
Deshalb reden und verhandeln wir mit Politikerinnen und Politikern. Wir informieren auch die Medien - also (Online-) Zeitschriften, Zeitungen, Radio und Fernsehen - über das, war wir tun. So erfahren viele Menschen, wie wir uns für Hebammen und werdende Eltern einsetzen. Wenn Sie wissen wollen, wie wir Hebammen in Nordrhein-Westfalen arbeiten und wie die Versorgungssituation aussieht, freuen wir uns, wenn Sie mit uns in Kontakt treten.
Berufliche Anerkennung
Wenn Sie als Hebamme aus dem Ausland in Deutschland arbeiten möchte, benötigen Sie eine Anerkennung Ihres Examens.
Für Hebammen aus EU-Ländern:
Grundsätzlich wird das Hebammenexamen EU-weit automatisch anerkannt. EU-Bürgerinnen mit der Qualifikation zur Hebamme müssen sich jedoch bei der unteren Gesundheitsbehörde melden. Wenn es große Unterschiede zwischen ihrer und der deutschen Qualifikation gibt, ist es notwendig, an einer Prüfung oder an einem sogenannten Anpassungslehrgang teilzunehmen. Auf der Seite berufliche "Anerkennung in Deutschland" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gibt es dazu mehr Informationen.
Für Hebammen aus Nicht-EU-Ländern:
Hebammen aus Nicht-EU-Staaten können auswählen, ob sie eine Prüfung ablegen wollen oder an einem Anpassungslehrgang teilnehmen. Es gibt für sie nur einen einzigen Anpassungslehrgang in Rotenburg an der Wümme. Angelika Lisitzki leitet ihn. Informationen über Zeiten und Dauer, Organisation, Ansprechpartnerinnen und mehr gibt es auf der Website der Elise-Averdieck-Schulen.
Alle aktuellen Informationen zum Anerkennungsverfahren sowie gesetzliche Grundlagen erhalten Sie auf der Seite "Anerkennung in Deutschland" des Bundesministeriums Bildung und Forschung.
Hier finden Sie auch die für Sie zuständige Behörde und Infos zum Verfahren und den gesetzlichen Bestimmungen. Auch das Portal zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse hilft mit vielen Informationen weiter.
Wir freuen uns auf Sie!