18.06.10
Am 28. Juni wird sich der Petitionsausschuss in einer öffentlichen Anhörung mit den Forderungen des Deutschen Hebammenverbandes befassen. Dass der Petitionsausschuss trotz schwieriger Terminfindung noch vor der Sommerpause das Anliegen der Hebammen auf die Tagesordnung genommen hat, zeigt, wie groß der Handlungsdruck geworden ist.
Martina Klenk, Präsidentin des Verbandes, erwartet als Ergebnis der Anhörung im Bundestag, dass eine wohnortnahe Versorgung aller Frauen, Familien und Kindern mit Hebammenhilfe sicherstellt wird. „Dazu gehört als wichtigste Sofortmaßnahme eine spürbare Anhebung der Vergütung für Hebammenleistung. Politik und Krankenkassen müssen Arbeitsbedingungen für Hebammen schaffen, die der hohen Verantwortung des Hebammenberufes gerecht werden und von der Hebammen auch nach der Deckung ihrer Kosten noch leben können“, so die Präsidentin.
Der Hebammenverband fordert von der Politik, eine Lösung zu finden, um die Haftpflichtprämien auszugleichen. Damit soll verhindert werden, dass Hebammen wegen der für viele unbezahlbaren Haftpflicht die geburtshilfliche Arbeit aufgeben. Zudem verlangt der Verband, dass der Bund eine Datenerhebung zum Bedarf an Hebammenhilfe in Auftrag gibt, aus der dann die bestehende Unterversorgung sichtbar wird.
Bis heute ist der Anspruch der Frauen auf Hebammenhilfe in der Reichsversicherungsordnung von 1911 (§195 RVO) statt im Sozialgesetzbuch (SGB) festgelegt. Somit sind Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit nicht im SGB benannt und finden deshalb keine Berücksichtigung bei Gesetzesänderungen wie dem Präventionsgesetz oder dem Patientenschutzgesetz. „Auch da brauchen wir dringend eine Novellierung“, so Martina Klenk.
Dr. Edith Wolber
Pressesprecherin des Deutschen Hebammenverbandes e.V.
Tel.: 06226 – 429400