30.06.10
Der Staatssekretär des Bundesgesundheitsministeriums, Daniel Bahr, verwies in der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses auf das bevorstehende Schiedsstellenverfahren, von dem er sich ein zufriedenstellendes Ergebnis erhoffe.
Das Schiedsstellenverfahren war nach dem Scheitern der Verhandlungen zwischen Hebammen und Krankenkassen zur Vergütungssituation der Hebammen eingeleitet worden. Am 5. Juli wird der erste Schiedsstellentermin stattfinden. Ein Abschluss des Verfahrens ist nicht vor August zu erwarten. Im Falle einer ungünstigen Entscheidung besteht der Rechtsweg zum Sozialgericht. Dort muss mit einer Prozessdauer von bis zu zwei Jahren gerechnet werden.
„Diese Zeit haben die Hebammen nicht. Der Moment des Handelns darf nicht weiter herausgezögert werden“, fordert Martina Klenk, Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes.
Bereits jetzt bieten lediglich höchstens 4.500 der freiberuflichen Hebammen Geburtshilfe an. Nach dem Ansteigen der Haftpflichtprämien am 1. Juli werden voraussichtlich weitere 10 % der Hebammen die Geburtshilfe sofort aufgeben. Eine nachhaltige politische Lösung ist dringend erforderlich. Um den Forderungen der Hebammen weiter Nachdruck zu verleihen, sind während der Sommermonate Mahnwachen geplant. Diese finden reihum in den sechszehn Bundesländern statt. Der Auftakt erfolgt am 1. Juli anlässlich der Gesundheitsministerkonferenz in Hannover.
„Wir werden diese Kampagne fortführen, bis konkrete Maßnahmen ergriffen werden, damit Frauen auch in Zukunft ein Gebären in Würde, Geborgenheit und Sicherheit möglich ist“, so Martina Klenk.
Mit mehr als 186.000 Unterzeichnungen war die Petition des Deutschen Hebammenverbandes (DHV) zur Hebammenhilfe überaus erfolgreich. In der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am 28. Juni machte Martina Klenk deutlich, dass die wohnortnahe Versorgung von Frauen und Neugeborenen, der Erhalt der Wahlfreiheit des Geburtsortes sowie eine individuelle, auf die Bedürfnisse der Frau ausgerichtete Geburtshilfe in Deutschland massiv gefährdet sind.
Der Hebammenverband fordert die Umsetzung mehrerer Sofortmaßnahmen, um die geburtshilfliche Tätigkeit der Hebammen zu erhalten. Dazu gehören eine spürbare Anhebung der Vergütung für Hebammenleistungen sowie tiefgreifende strukturelle und gesetzliche Änderungen wie z. B. die Überführung des Anspruchs der Frauen auf Hebammenleistungen aus der Reichsversicherungsordnung von 1911 in das Sozialgesetzbuch.
Vertreter aller Parteien im Petitionsausschuss würdigten, dass die Petition die problematischen Entwicklungen in der Geburtshilfe zu Recht in den Vordergrund rückt. Sie bekannten sich einhellig zum Erhalt der Wahlfreiheit der Frauen in Bezug auf den gewünschten Geburtsort.
Dr. Edith Wolber
Pressesprecherin des Deutschen Hebammenverbandes e.V.
Tel.: 06226 – 429400