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PRESSE

Der Hebammenverband Nordrhein-Westfalen ist für alle Medienvertreter Ansprechpartner im Bereich Geburtshilfe und Hebammentätigkeit. Hier finden Sie Kontaktadressen, Pressemitteilungen, Bilder und einen Pressespiegel.

16.03.09

Gesetzentwurf zur Gendiagnostik gefährdet die Gesundheit von Neugeborenen

Pressemeldung des Deutschen Hebammenverbandes für den 16. März 2009

Mit einem dringenden Appell, den vorliegenden Gesetzentwurf zum Gendiagnostikgesetz in Bezug auf das Neugeborenenscreenings abzuändern, wendet sich der Deutsche Hebammenverband an die Mitglieder des Deutschen Bundestags. „Das Gendiagnostikgesetz in der vorliegenden Form gefährdet die Gesundheit der Neugeborenen“, so deren Vorsitzende Helga Albrecht. Eine kleine Änderung könnte Abhilfe schaffen. Wenn der Arztvorbehalt aufgehoben und die Hebammen, wie bisher, das Neugeborenenscreening durchführen könnten, wäre die flächendeckende Durchführung auch weiterhin innerhalb der ersten 48 Stunden nach Geburt gewährleistet:  „Und zwar unabhängig davon, ob gerade Wochenende ist oder wo sich die Wöchnerin gerade befindet“, so Frau Albrecht zur Begründung. Bundesrat und zahlreiche Fachverbände unterstützen die Abänderung des Gesetzentwurfes in diesem Punkte. Der Gesetzentwurf geht im April in die parlamentarische Beratung.

Die geplante Regelung ist „bürokratisch und weltfremd“, so die Vorsitzende des Hebammenverbandes. Wenn die Regelung so in Kraft tritt, müssten Kinderärzte zusätzlich zur Hebamme die Wöchnerinnen innerhalb von 48 Stunden aufsuchen oder sie zur Untersuchung einbestellen. Damit wird die Untersuchung zu einem Kostentreiber für das Gesundheitswesen und eine unnötige Belastung von Mutter und Kind.

Beim Neugeborenenscreening werden Stoffwechselerkrankungen untersucht. Die dafür notwendige Blutentnahme kann, wie bisher, auch die Hebamme vornehmen, die Mutter und Kind ohnehin während des Wochenbetts täglich besucht.

Sollte der Arztvorbehalt gesetzlich vorgeschrieben werden, hätte das weit reichende Auswirkungen für die Gesundheit der Neugeborenen. Bislang sinnvolle Vorsorgestrukturen würden dadurch zerschlagen werden. Die derzeit praktisch flächendeckende Untersuchung ermöglicht es, angeborene Gesundheitsschäden frühzeitig zu erkennen und behandelbar zu machen.  „Mindestens um 20%“, so schätzt die Vorsitzende des Hebammenverbandes, „würde die Untersuchungsrate dadurch zurückgehen, mit entsprechenden Folgen bei der Nichterkennung von Krankheiten“.

Die Gesetzesänderung wäre ein kleiner Schritt mit großer Wirkung.  Notwendig ist dazu die Aufhebung des Arztvorbehaltes und - begrenzt auf das Neugeborenenscreening - die Aufnahme der Hebammen als verantwortliche Personen, die Blutentnahmen für (genetische) Untersuchungen zu medizinischen Zwecken vornehmen können.

 

Kontakt: Dr. Edith Wolber, Pressestelle des Deutschen Hebammenverbandes,

Bergstr. 3 in 74909 Meckesheim, Telefon 06226 – 429400, Mail wolber(at)hebammenverband.de

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