Hier finden sie aktuelle Meldungen der letzten Monate. Ältere Meldungen befinden sich in unserem Archiv.
Petitionsausschuss: Regierungsparteien wollen nicht handeln und verweisen Hebammen an Schiedsstelle
Anhörung im Petitionsausschuss des Bundestages: nachlesen und miterleben
Der Protest steht nicht still: Mahnwachen quer durch Deutschland
Was wir fordern. Damit es auch morgen noch Hebammen gibt.
Petitionsausschuss tagt noch vor der Sommerpause!
Martina Klenk im Frontal21-Interview
Der Protest geht weiter. Dranbleiben ist wichtig!
Die Protestaktion am Internationalen Hebammentag war ein voller Erfolg!
Keine Wahl? - Gemeinsam mit Familien für eine Zukunft der Hebammen
Existenzbedrohung von Hebammen wird öffentlich wahrgenommen
Internationaler Hebammentag: Aufruf zum Protest in Köln
Steigende Haftpflichtprämien gefährden den Hebammenberuf
Internationaler Hebammentag am 5. Mai: "Die Welt braucht Hebammen, mehr denn je"
Neuer Vergütungsvertrag tritt 2010 in Kraft
Neue Gefahrenanzeige als Download
Neues Gendiagnostikgesetz tritt in Kraft
Neue Lern- und Fortbildungsplattform des DHV
Auf dem Fachtag zur außerklinischen Geburtshilfe ist deren aktuelle Situation ebenso Thema wie die Zukunft der (Geburts-) Hausgeburtshilfe. Der Landesverband NRW lädt am 03.09. zum lebhaften Dialog: Vertreterinnen der Berufsverbände und QUAG beleuchten die aktuelle Situation aus ihren Perspektiven – Ideen für die Zukunft werden gemeinsam entwickelt. Am Nachmittag besteht die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Workshop.
Dafür steht die Gesellschaft für Geburtshilfe (GfG): Erfolgreiche Konzepte und starkes Engagement für Frauen und Familien vor allem in der Geburtshilfe. Dieses Engagement ist heute notwendiger denn je! Die nächste Tagung findet vom 08. bis 10. Oktober in Berlin statt: Zum Thema „Am Anfang war Geburt...“ lädt die GfG zu Workshops, Vorträgen und Diskussionen, aber auch zum gemeinsamen Feiern ein.
Laden Sie sich hier das Programm als pdf-Datei herunter.

Die Mahnwachen haben begonnen und die Gesundheitsminister reagieren. Auf der Gesundheitsministerkonferenz der Länder am 01.07. wurde einstimmig beschlossen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, die durch die Erhöhung der Berufshaftpflichtprämien in Existenznot geratenen Hebammen zu unterstützen. Das berichtete die Pressestelle des Bremer Senats. Damit der Protest auch weiterhin wahrgenommen wird, folgen weitere Mahnwachen in ganz Deutschland.
Der Auftakt für unsere Mahnwachen quer durch Deutschland fand am 01.07.2010 zur Gesundheitsministerkonferenz statt. Der Landesverband Niedersachsen hat mit seinem Protest in Hannover den Startschuss gesetzt. Erste Medienresonanz gab es im Fernsehen.
Hier können Sie die Sendung auf SAT1 sehen.
Der Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Daniel Bahr (FDP), sieht keinen keinen Anlass für eine Gesetzesänderung, um die Situation von Hebammen zu verbessern. Das Finanzministerium steht einem steuerfinanziertem Fonds für Heilberufe kritisch gegenüber.
Staatssekretär Daniel Bahr (FDP) betonte im Petitionsausschuss, dass eine Verbesserung der Vergütungssituation von Hebammen auch nach der derzeit geltenden Rechtslage erreichbar sei. Aus Sicht des Bundesgesundheitsministeriums bedürfe es daher keiner Gesetzesänderung. Bahr verwies auf das aktuelle Schiedsverfahren, in dem möglichst schon Anfang Juli eine für Kassen und Hebammen akzeptable Lösung gefunden werde solle.
Die Forderung von Grünen- und Linksfraktion nach einem ”Runden Tisch“ lehnte Bahr ab. Es solle kein Einfluss auf die Schiedsstelle genommen werden. Zudem habe Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) mit allen beteiligten Parteien schon ”intensive Gespräche“ geführt.
Auch die Forderung des Deutschen Hebammenverbandes, einen steuerfinanzierten Fond für Heilberufe einzurichten, fand auf Seiten der Bundesregierung wenig Zuspruch: Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Hartmut Koschyk (CDU), erklärte, ein solcher Fonds könne nicht isoliert betrachtet werden, sondern müsse, ”wenn er denn zustande käme“, innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung ”organisiert und finanziert“ werden.
Die Sitzung des Petitionsausschusses hat erneut gezeigt, dass eine neutrale und umfassende Datenerhebung für den Bedarf an Hebammenleistungen ebenso dringend notwendig ist wie eine Studie zur Einkommenssituation von Hebammen. Am 5. Juli findet die erste Sitzung der von den Hebammen angerufenen Schiedsstelle statt.
Lesen Sie hier die Pressemitteilung des Bundestages zur Sitzung des Petitionsausschusses.
Am 28.06. hat die Anhörung der Vorsitzenden des Deutschen Hebammenverbandes, Martina Klenk, im Petitionsausschuss des Bundestages stattgefunden. Martina Klenk machte in ihrem Eingangsstatement deutlich, dass die wohnortnahe Versorgung von Frauen und Neugeborenen, der Erhalt der Wahlfreiheit des Geburtsortes sowie eine individuelle, auf die Bedürfnisse der Frau ausgerichtete Geburtshilfe in Deutschland massiv gefährdet sind.
Der Deutsche Hebammenverband forderte den Bundestag auf, eine Datenerhebung zum Bedarf an Hebammenhilfe und deren Deckung zu beschließen und die Hebammenhilfe endlich auf solide gesetzliche und finanzielle Grundlagen zu stellen.
Hier können Sie das Eingangsstatement im Originalwortlaut herunterladen. Die Aufzeichnung der knapp 1,5stündigen Sitzung im Petitionsausschuss können Sie im Parlamentsfernsehen ansehen.
Mit der Anhörung im Petitionsausschuss ist ein wichtiger Schritt getan – aber wir dürfen jetzt nicht nachlassen. Deshalb rollt wie in einem Staffellauf der Protest weiter durch Deutschland: Jede Woche findet donnerstags von 12.00 bis 14.00 Uhr eine Mahnwache in einem anderen Bundesland statt.
Am 1.07.2010 startet der Landesverband Niedersachsen pünktlich zur Gesundheitsministerkonferenz mit einer Mahnwache in Hannover Langenfeld. Der Protest wird in den folgenden 17 Wochen bis zum Abschluss am 21.10. in Berlin durch die Bundesländer gereicht. Der Hebammen-Landesverband Nordrhein-Westfalen beteiligt sich mit einer Mahnwache am 05.08. am ersten Dienstsitz des Bundesministeriums für Gesundheit in Bonn (Achtung: von Köln nach Bonn verlegt!).
Hier finden Sie eine Liste mit Terminen und Orten für die Mahnwachen in den 16 Bundesländern.
Damit der Protest überall gut sichtbar ist, finden Sie hier Plakate mit den zentralen Forderungen zum Download (pdf). Wir fordern:
Die Welt braucht Hebammen - mehr denn je! Deshalb fordern wir:
Als Sofortmaßnahme fordern wir eine einmalige Erhöhung der Hebammengebühren auf ein Niveau, von dem aus verhandelbare Prozentsätze Wirkung entfalten.
Folgende Maßnahmen sollen kurzfristig initiiert und mittelfristig umgesetzt werden:
Um die Existenzbedrohung durch die Haftpflichtproblematik abzuwenden, sind folgende Maßnahmen nötig:
Die Aktivitäten des DHV waren in den letzten Wochen darauf ausgerichtet, noch vor der Sommerpause einen Termin des Petitionsausschusses des Bundestages zu erhalten. Dass der Termin bereits am 28. Juni, also nur 11 Tage (!) nach Petitionsende stattfinden wird, ist ein großer Erfolg und darauf zurückzuführen, dass der DHV unablässig Politiker und insbesondere die Ausschussmitglieder aller Fraktionen über die existenzbedrohende Situation der Hebammen informiert und auf einen frühen Termin gedrängt hat. Weitere wichtige Termine folgen: Am 30.06. und 01.07. tagt die Gesundheitsministerkonferenz der Länder, für den 05.07. ist der erste Schiedsstellentermin anberaumt.
So wird der Termin vor dem Petitionsausschuss ablaufen:
1) Der Petent hat die Möglichkeit, den Sachverhalt kurz vor dem Ausschuss darzustellen.
2) Danach haben die Ausschussmitglieder Gelegenheit, Fragen zu stellen.
3) Es folgen Fragen der Fraktionen an Regierungsparteien, andere Ausschussmitglieder und den Petenten.
Der Termin wird im Internet übertragen. Also: dabei sein und alles live mitverfolgen!
Hier geht es zum Parlamentsfernsehen
„Die Lage der Hebammen ist existenziell bedrohlich“, das sagt Martina Klenk im Frontal21-Interview. Der Deutsche Hebammenverband fordert eine steuerfinanzierte Fondslösung.
Sehen Sie das Interview mit der Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes:
Mehr Informationen dazu finden Sie auch im Pressespiegel
Am Dienstag, den 11. Mai wird es auf dem Rathausplatz in Düsseldorf eine Kundgebung zur massiven Existenzbedrohung der Hebammen und dem Ende der flächendeckenden Versorgung von Gebärenden geben. Planen Sie auch diesen Termin im Rahmen des XII. Hebammenkongresses ein:
Jetzt reicht's! Wir Hebammen kämpfen für eine Sicherstellung der geburtshilflichen Versorgung.
Lasst uns deshalb auch den Hebammenkongress dazu nutzen, um unsere berufspolitischen Forderungen auf die Straße und in die Medien zu tragen. Kommt alle mit zur Kundgebung!!!
Bringt Plakate, Transparente, bedruckte T-Shirts und Pfeifen mit, damit es eine bunte und laute Kundgebung geben wird.
Protest auf dem Rathausplatz in Düsseldorf
11. Mai 2010
18:00 Uhr: Versammlung
18:30 Uhr: Beginn der Kundgebung
Rednerinnen:
Livemusik mit Schmackes, echt rheinisch-kölsch
Danach: Feiern in der Altstadt, an der „längsten Theke der Welt“
Anfahrt:
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Null-Tarif zum Kundgebungsplatz:
Hunderte Hebammen versammelten sich am 5. Mai in Köln bei strahlendem Sonnenschein auf dem Roncalliplatz, um gegen steigende Haftpflichtprämien und niedrige Bezahlung zu protestieren. Im Gepäck hatten sie Transparente mit knackig formulierten Slogans, Sticker und Trillerpfeifen, um sich endlich Gehör zu verschaffen. Im Schatten des Doms setzten die vielen engagierten Betroffenen ein lebendiges Zeichen für den lautstarken Protest der massiv in ihrer Existenz bedrohten Hebammen. Bunte Luftballons und phantasievolle Kostüme gaben der Kundgebung zusätzlich Farbe: Übersehen unmöglich.
Es war ein guter Auftakt der Protestaktion: Schon zu Beginn der Veranstaltung hatten mehr als 3.000 UnterstützerInnen die E-Petition gezeichnet – um 13 Uhr gab es bereits stolze 4.700 Unterschriften!
Kundgebung gibt Richtung vor
Sämtliche RednerInnen der Veranstaltung fanden starke Worte für die aktuelle Situation, engagierte Aufrufe von VertreterInnen des Hebammenverbandes, von Hebammen und -Schülerinnen setzen klare Signale. Auch an die Politik: Anwesende PolitikerInnen verschiedener Parteien sicherten vor Ort ihre Unterstützung zu.
Damit der Protest der Hebammen politische Entscheidungen nach sich ziehen kann, ist es wichtig, an der E-Petition teilzunehmen und viele UnterstützerInnen zu finden, die sie bis zum 17. Juni 2010 zeichnen. Unser Protest muss weiter gehen, denn die Existenzbedrohung der Hebammen geht alle in unserer Gesellschaft an!
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Damit der Protest gegen die existenzbedrohende Situation für Hebammen durchschlagkräftig wird, ist die Unterstützung durch Familien wichtig. Hebammen und Familien haben ein gemeinsames Interesse an der ortsnahen Versorgung durch Hebammen.
Deshalb bietet der Landesverband der Hebammen einen Flyer an, um Familien zur Demonstration am 05.05. auf dem Roncalliplatz in Köln aufzurufen.
Der Deutsche Hebammenverband hat eine E-Petition für den Bundestag eingereicht, der sich alle UnterstützerInnen bis zum 17. Juni anschließen können. Wenn mehr als 50.000 Unterschriften eingereicht werden, wird im Petitionsausschuss öffentlich beraten. Der Hebammenverband wird zu dieser Beratung eingeladen und erhält die Möglichkeit, sein Anliegen vorzutragen.
Deshalb finden Sie hier einen Aufruf, an der E-Petition teilzunehmen. Außerdem können Sie eine Liste herunterladen, mit der Sie E-Mail Adressen sammeln können. Über diese Adressen werden UnterstützerInnen an die E-Petition erinnert, wenn Sie freigeschaltet ist. Der Landesverband garantiert, dass die E-Mail Adressen nur zu diesem Zweck genutzt und nach dem 17. Juni nicht weiter archiviert werden.
In den Medien tut sich was: Die existenzielle Bedrohung des Hebammenberufs wird wahrgenommen. Verschiedene Berichte und Reportagen befassen sich mit der existenzbedrohenden Schieflage zwischen der verantwortungsvollen Hebammentätigkeit und den dramatisch steigenden Haftpflichtprämien bei niedriger Entlohnung. Im Pressespiegel finden Sie die aktuellen Beiträge anlässlich des internationalen Hebammentages 2010.
Der Vorstand des Landesverbandes ruft zum Protest auf. Bitte planen Sie diesen Termin fest ein!
Protest auf dem Roncalliplatz in Köln am 5.5.2010
11.00 bis 13.00
Liebe Kolleginnen,
wir laden Sie herzlich ein zur Protestveranstaltung, auf einem der schönsten Plätze der Welt, unmittelbar am KÖLNER DOM auf dem RONCALLIPLATZ!
In einer Kundgebung wollen wir laut werden - unseren PROTEST laut rausschreien! Brave Hebammen waren wir gestern!
Wir werden darstellen, dass es in der Zukunft nicht ohne Hebammen geht! Wir arbeiten an einem überzeugenden Programm, zu dem wir Presse, Politiker und Krankenkassen einladen UND wir brauchen vor allem Sie als aktive Teilnehmerin, um dem Protest Nachdruck zu verleihen.
Bitte fordern Sie auch die Solidarität ihrer Mütter und Väter ein, damit wir eine noch breitere Basis haben. Wir müssen es schaffen, möglichst viele Kolleginnen und junge Familien zu mobilisieren, um glaubhaft vermitteln zu könnenn, welche gesellschaftliche Relevanz die Arbeit von Hebammen hat.
Es ist wichtig für uns alle! Sie müssen dabei sein!
Die Haftpflichtprämie für Hebammen steigt ab dem 1.7.2010 auf 3.689 Euro. Damit ist eine Höhe erreicht, die die Existenz des Hebammenberufes massiv gefährdet. Den gravierenden Prämiensteigerungen stehen inakzeptabel niedrige Gebühren für Hebammenleistungen gegenüber. Insbesondere freiberuflich tätige Hebammen werden so aus der Geburtshilfe gedrängt. Die Versorgung der Gebärenden kann nicht mehr flächendeckend sichergestellt werden.
Verhandlungen gescheitert
Am 29. März 2010 sind die Verhandlungen des Deutschen Hebammenverbandes mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen zur Steigerung der Vergütung für Hebammenleistungen gescheitert. Die derzeitigen Gebühren werden weder der hohen Verantwortung des Hebammenberufes gerecht, noch können mit ihnen die erhöhten Versicherungsprämien auch nur annähernd kompensiert werden.
Die Folge dieser dramatischen Schieflage: ein reduziertes Angebot außerklinischer Geburtshilfe und Beleggeburten. Dadurch wird das Recht der Frauen auf eine freie Wahl des Geburtsortes schlichtweg ausgehebelt. Die Situation verschärft sich zusätzlich durch Schließungen geburtshilflicher Abteilungen an Kliniken aus Rentabilitätsgründen.
Politische Lösung dringend gefordert
Der Deutsche Hebammenverband fordert nachdrücklich eine rasche politische Lösung. Anderenfalls wird die problematische Einkommens- und Versicherungssituation zur existenziellen Bedrohung des Hebammenberufes und zum Zusammenbruch einer flächendeckenden Versorgung für die Frauen führen.
Deshalb müssen wir den Internationalen Hebammentag am 5. Mai 2010 nutzen, um auf die dramatische Situation aufmerksam zu machen und lautstark gegen dieses Szenario zu demonstrieren.
Das Frühjahr naht und somit auch der Internationale Hebammentag. "Die Welt braucht Hebammen, mehr denn je", wird als fortlaufendes Motto vom Internationalen Hebammenverband (ICM) für 2010 vorgeschlagen.
Auch in Deutschland ist das Motto aktuell wie selten zuvor. Zum Sommer 2010 werden die Prämien für die Berufshaftpflichtversicherung steigen. Weder mit den Honoraren für freiberufliche Hebammenarbeit noch mit den Gehältern der Klinikhebammen wird dieser Anstieg der Prämien kompensiert werden können.
Versorgungsengpässe drohen
2010 wird deshalb in Deutschland ein Jahr sein, in dem die Weichen gestellt werden. Die Weichen dafür, ob die Tradition der Hebammenberufes Bestand haben wird, aber ob die problematische Einkommens- und Versicherungssituation zu bundesweiten Versorgungsengpässen führen werden. Bereits heute zeichnet sich ab, dass die freie Wahl des Geburtsortes (zunächst vor allem in strukturschwachen Gegenden) in Gefahr gerät und sich Hebammen aus der außerklinischen Geburtshilfe und Wochenbettbetreuung zurück ziehen werden.
Der Deutsche Hebammenverband wird alles in seiner Macht stehende tun, um eine politische Lösung herbeizuführen. Damit die Stimme des Verbandes auf politischer Ebene Gehör findet, müssten allerdings auch die 16.950 Mitgliedsfrauen ihre Stimme erheben und ein klares und lautes NEIN formulieren, gegen ein drohendes Sterben des Hebammenberufes.
Kreativer Protest: Szenarien einer Welt ohne Hebammen
Für den 5. Mai ruft der Hebammenverband deshalb heute schon dazu auf, Szenarien zu entwickeln, was wäre, wenn es keine Hebammen mehr gäbe, weil sie ihre Berufshaftpflichtversicherung nicht mehr bezahlen könnten…
Was wir für die nächsten Monate brauchen, sind deshalb viele Hebammen, die viele kleine Schritte gemeinsam gehen und von ihrer Existenzbedrohung in phantasievollen Aktionen berichten, aber auch von ihrer Sorge, dass im reichen Deutschland eine frauen- und familienfreundliche Geburtshilfe durch Hebammen zunehmend in Gefahr gerät
Am 10. Dezember 2009 wurde der neue Vergütungsvertrag von Hebammenverbänden und Krankenkassen unterzeichnet. Die erste Stufe des insgesamt zweistufigen Vertrages tritt bereits zum 1.1.2010 in kraft. Die zweite Stufe dieses Vertrages beinhaltet eine weitere Änderung zum 1.3.2010. Die erste Stufe des Vertrages gilt für alle Leistungen, die ab dem 1.1.2010 0:01 Uhr erbracht werden.
Abrechnung nach neuen Sätzen erst ab Februar möglich
Bitte beachten Sie, dass alle Leistungen, die bis zum 31.12.2009 24:00 Uhr erbracht werden noch nach dem derzeit gültigen Vertrag abgerechnet werden müssen. Aufgrund der Vorlaufzeiten bei den Softwareherstellern für Hebammen und Krankenkassen können Rechnungen für Leistungen, die im Zeitraum vom 1.1.2010 bis 31.1.2010 erbracht werden, mit den neuen Sätzen erst ab dem 1.2.2010 bei den Kassen eingereicht werden. Zwischen dem 1.1.2010 und dem 31.1.2010 wäre eine Abrechnung dieser Leistungen nur nach den alten Sätzen möglich, eine Nachzahlung der Differenz zu den neuen Sätzen ist hierbei nicht vorgesehen.
Neue Endziffern
Die Endziffer 2 kann immer dann abgerechnet werden, wenn mit der betreuten Frau im voraus eine 1:1-Betreuung schriftlich vereinbart wurde, auch wenn die Betreuung in einem Team erfolgt, dass nach einem Einsatzplan arbeitet. Und es muss dann auch sichergestellt sein, dass die Betreuung dann auch wirklich so erfolgt, d.h., wenn eine zweite Frau kommt, muss auch eine zweite Hebamme gerufen werden.
Beratung bei Stillschwierigkeiten oder Ernährungsproblemen des Säuglings
Nach der bisherigen Regelung konnten unter dieser Ziffer 4 Hausbesuche abgerechnet werden. Zusätzlich bestand die Möglichkeit, 4 Telefonate unter der Ziffer 2900 abgerechnet werden. Die Ziffern sind zwar weiterhin getrennt (2800 und 2900), können aber flexibler abgerechnet werden. Die Beschränkung auf je 4 Leistungen ist ersetzt worden durch insgesamt 8 Leistungen.
Beispiel: Es können 3 Beratungen (im übrigen nicht nur als Hausbesuche, sondern auch in der Praxis oder in einem Geburtshaus) und 5 Telefonate oder 6 Beratungen und 2 Telefonate abgerechnet werden. Weiterhin ist eine Verlängerung der Betreuung auch mit ärztlichem Attest nicht möglich.
Wochenbettkontingentierung
Hier einige Beispiele:
Rückbildungsgymnastikkurs
Die Neuregelung gilt für alle Leistungen, die ab dem 1.1.2010 0:01 Uhr erbracht werden, das bedeutet im Fall von Rückbildungskursen, dass der Kursbeginn zählt. Entscheidend ist also nicht der Geburtstermin des Kindes. Der Kurs muss nicht mehr innerhalb der ersten vier Monate begonnen werden, jedoch bis zum 9. Monat nach der Geburt abgeschlossen sein.
Aufsuchende Wochenbettbetreuung
Die Wochenbettbetreuung kann sowohl als Hausbesuch bei der Frau stattfinden als auch, wenn die Frau z. B. als Begleitperson des Säuglings in der Klinik ist. Möglich ist auch, dass die Frau in eine von Hebammen geleiteten Einrichtung (HgE), also Praxis oder Geburtshaus zum kommt. In diesem Fall kann jedoch nur die entsprechende Ziffer hierfür abgerechnet werden. Die Wochenbettbetreuung in einer HgE kann beispielsweise auch in Verbindung mit einem Rückbildungskurs erfolgen.
Versichertenbestätigungen
Wie bisher auch, können Sie die Versichertenbestätigungen an ihre Bedürfnisse anpassen. Wichtig dabei ist, dass alle Angaben, die für die Abrechnung erforderlich sind, auch enthalten sind (z. B. Abrechnungsziffer, Möglichkeit eines Zeiteintrags, etc).
Die Beschäftigten sind nach §§ 15 und 16 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) verpflichtet, festgestellte unmittelbare erhebliche Gefahr für Sicherheit und Gesundheit ihrer selbst und der Patienten dem zuständigen Vorgesetzten zu melden.
Mit der hier zur Verfügung gestellten Vorlage kommen Sie der gesetzlichen Pflicht nach. Die Gefahrenmeldung erfolgt, damit die Vorgesetzten beziehungsweise die Geschäftsführung die Gefahr im Rahmen ihrer Pflicht zu Schutzmaßnahmen nach § 618 BGB zeitnah abstellen können.
Diese Gefahrenanzeige ist auch als Überlastungsanzeige im Sinne von § 85 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zu werten. Der Betriebsrat hat Beschwerden von Arbeitnehmern entgegenzunehmen und, falls er sie für berechtigt erachtet, beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinzuwirken.
Die Gefahrenanzeige ist auch als Entlastungsanzeige im Sinne der §§ 242
und 618 BGB sowie 15 Arbeitsschutzgesetz im Falle eines eintretenden vom Arbeitnehmer nicht fahrlässig verschuldeten Schadensfalles zu werten.
Laden Sie sich hier die Gefahrenanzeige als pdf-Datei herunter.
Zum 1.2.2010 tritt das Gendiagnostikgesetz in Kraft, das auch für das
Neugeborenen-Screening Anwendung findet. Eine Arbeitsgruppe am Robert Koch Institut erarbeitet aktuell Ausführungsbestimmungen, die regeln sollen, wie genau in Zukunft die vorgesehene Beratung und die Abnahme des Screenings unter Anwendung des Gesetzes vonstatten gehen sollen.
Arztvorbehalt bei Durchführung des Screenings
Diese Arbeitsgruppe hat sich allerdings erst im November konstituiert, sodass nicht mit einem baldigen Ergebnis zu rechnen ist. Ungeachtet der fehlenden Ausführungsbestimmungen gilt ab 1.2.2010 der Arztvorbehalt für die Durchführung des Screenings nach vorheriger Aufklärung.
Das bedeutet nur Ärzte dürfen
Geburten in der Klinik
Nach momentanem Kenntnisstand gibt es für Geburten in der Klinik folgende Möglichkeiten:
Durchführungsverantwortung prüfen
Für außerklinische Geburten ist zu prüfen, ob und ggf. in welcher Konsequenz bei eigenverantwortlicher Leitung einer Geburt durch eine Hebamme für sie die "Durchführungsverantwortung" für das Screening nach §8 der Anlage 2 zur Kinderrichtlinie bestehen bleibt.
Laut Gesetzestext (§ 7) liegt die Durchführungsverantwortung für das Screening bei dem Leistungserbringer, der die Geburt des Kindes verantwortlich geleitet hat. Das bedeutet, dass die Hebammen, die die Frau in der Schwangerschaft und zur Geburt betreuen, die Frau über das Screening informieren müssen.
Es besteht die Möglichkeit, dass sich die Frau bereits in der Schwangerschaft ärztlicherseits aufklären lässt und eine ärztliche Anordnung einholt, mit der die Hebamme das Screening durchführen kann. Möglich ist natürlich auch, dass das Screening zusammen mit der U2 vom Kinderarzt bzw.-ärztin durchgeführt wird. In der realen Praxis ist es jedoch leider oft schwierig einen Termin genau zwischen der 36. und 72. Lebensstunde des Kindes zu bekommen.
Qualifikation für Beratung noch ungeklärt
Im Gesetz ist vorgesehen, dass nur Ärzte/Ärztinnen mit einer bestimmten Qualifikation die vorangehende Beratung durchführen dürfen. Diese Qualifikation wurde von der Arbeitsgruppe noch nicht festgelegt. Bis jetzt kann jeder Arzt (Gynäkologin, Kinderärztin, Hausärztin) die Beratung durchführen und die Blutentnahme delegieren.
Die Information über die Notwendigkeit des Screenings und der vorherigen Aufklärung ist von der Hebamme unbedingt zu dokumentieren!
Bitte beachten Sie auch die Stellungnahme des DHV.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Kinderrichtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses
Gendiagnostikgesetz
Der Deutsche Hebammenverband (DHV) stellt allen Mitgliedern auf seiner Internet-Lernplattform kostengünstig qualitativ hochwertige Online-Fortbildungen bereit. Die Fortbildungen sollen Hebammen in ihrer täglichen beruflichen Praxis unterstützen.
Individuelles E-Learning
Die Lernform des E-Learning, die auf Fortbildungsplattform angeboten wird, ermöglicht es, Wissen entsprechend des eigenen Arbeitsrhythmuses zu erweitern und stets aktuell zu halten. Die Online-Plattform www.hebammen-fortbildung.de steht 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr zur Verfügung. Jedes Mitglied des DHV kann sich mit Mitgliedsnummer (Alias) und dem Geburtstag als Passwort direkt in der Fortbildungsportal einloggen.
Zertifizierte Fortbildung
Jedes Fortbildungsmodul ist vom Deutschen Hebammenverband zertifiziert, der damit für die inhaltliche Qualität bürgt und die Anrechenbarkeit im Sinne der Berufsordnung sicherstellt. Nach bestandenem Wissenstest wird jeder Teilnehmerin ein Fortbildungspunkt bestätigt. Dieser entspricht einer Fortbildungsstunde von 45 Minuten.
Die Hebammenplattform startet mit einem interaktiven Fortbildungsmodul zum Thema „Babyhaut“. Dieses und das im Anschluss bereitgestellte Modul zum Thema „Babypflege“ wird Ihnen mit freundlicher Unterstützung von Penaten, einer Marke der Johnson & Johnson GmbH bereitgestellt.
Hier kommen Sie zur Lernplattform des DHV.