Hier finden sie aktuelle Meldungen der letzten Monate. Ältere Meldungen befinden sich in unserem Archiv.
Internationaler Hebammentag: Aufruf zum Protes in Köln
Internationaler Hebammentag am 5. Mai: "Die Welt braucht Hebammen, mehr denn je"
Neuer Vergütungsvertrag tritt 2010 in Kraft
Masterstudiengang für Hebammenwissenschaft: Zweite Bewerbungsrunde startet
Neue Gefahrenanzeige als Download
XII Bundeskongress des DHV in Düsseldorf
Neues Gendiagnostikgesetz tritt in Kraft
Neue Lern- und Fortbildungsplattform des DHV
Informationen des Landesverbandes zur Schweinegrippe
Post für Frau Merkel: Nein zu Kriegsgewalt gegen Frauen!
Herbststurm über Deutschland - ein Rückblick auf den Aktionstag am 21.09.
Landestagung 2009 - Download von Vorträgen und Bildergalerie
Aktuelle Studie zeigt: Geplante Hausgeburten sind so sicher wie Klinikgeburten
Speckröllchen, Stillreserven und Rekordbabys
Landestagung 2009: "Hebammenarbeit heute: bewährte Praxis im Einklang mit der Wissenschaft?"
Aktionswoche stößt auf breite Resonanz
Der Vorstand des Landesverbande ruft zum Protest auf. Bitte planen Sie diesen Termin fest ein!
Protest auf dem Roncalliplatz in Köln am 5.5.2010
10.00 bis 13.00
Liebe Kolleginnen,
wir laden Sie herzlich ein zur Protestveranstaltung, auf einem der schönsten Plätze der Welt, unmittelbar am KÖLNER DOM auf dem RONCALLIPLATZ!
In einer Kundgebung wollen wir laut werden - unseren PROTEST laut rausschreien! Brave Hebammen waren wir gestern!
Wir werden darstellen, dass es in der Zukunft nicht ohne Hebammen geht! Wir arbeiten an einem überzeugenden Programm, zu dem wir Presse, Politiker und Krankenkassen einladen UND wir brauchen vor allem Sie ie als aktive Teilnehmerin, um dem Protest Nachdruck zu verleihen.
Bitte fordern Sie auch die Solidarität ihrer Mütter und Väter ein, damit wir eine noch breitere Basis haben. Wir müssen es schaffen, möglichst viele Kolleginnen und junge Familien zu mobilisieren, um glaubhaft vermitteln zu könnenn, welche gesellschaftliche Relevanz die Arbeit von Hebammen hat.
Es ist wichtig für uns alle! Sie müssen dabei sein!
Das Frühjahr naht und somit auch der Internationale Hebammentag. "Die Welt braucht Hebammen, mehr denn je", wird als fortlaufendes Motto vom Internationalen Hebammenverband (ICM) für 2010 vorgeschlagen.
Auch in Deutschland ist das Motto aktuell wie selten zuvor. Zum Sommer 2010 werden die Prämien für die Berufshaftpflichtversicherung steigen. Weder mit den Honoraren für freiberufliche Hebammenarbeit noch mit den Gehältern der Klinikhebammen wird dieser Anstieg der Prämien kompensiert werden können.
Versorgungsengpässe drohen
2010 wird deshalb in Deutschland ein Jahr sein, in dem die Weichen gestellt werden. Die Weichen dafür, ob die Tradition der Hebammenberufes Bestand haben wird, aber ob die problematische Einkommens- und Versicherungssituation zu bundesweiten Versorgungsengpässen führen werden. Bereits heute zeichnet sich ab, dass die freie Wahl des Geburtsortes (zunächst vor allem in strukturschwachen Gegenden) in Gefahr gerät und sich Hebammen aus der außerklinischen Geburtshilfe und Wochenbettbetreuung zurück ziehen werden.
Der Deutsche Hebammenverband wird alles in seiner Macht stehende tun, um eine politische Lösung herbeizuführen. Damit die Stimme des Verbandes auf politischer Ebene Gehör findet, müssten allerdings auch die 16.950 Mitgliedsfrauen ihre Stimme erheben und ein klares und lautes NEIN formulieren, gegen ein drohendes Sterben des Hebammenberufes.
Kreativer Protest: Szenarien einer Welt ohne Hebammen
Für den 5. Mai ruft der Hebammenverband deshalb heute schon dazu auf, Szenarien zu entwickeln, was wäre, wenn es keine Hebammen mehr gäbe, weil sie ihre Berufshaftpflichtversicherung nicht mehr bezahlen könnten…
Was wir für die nächsten Monate brauchen, sind deshalb viele Hebammen, die viele kleine Schritte gemeinsam gehen und von ihrer Existenzbedrohung in phantasievollen Aktionen berichten, aber auch von ihrer Sorge, dass im reichen Deutschland eine frauen- und familienfreundliche Geburtshilfe durch Hebammen zunehmend in Gefahr gerät
Am 10. Dezember 2009 wurde der neue Vergütungsvertrag von Hebammenverbänden und Krankenkassen unterzeichnet. Die erste Stufe des insgesamt zweistufigen Vertrages tritt bereits zum 1.1.2010 in kraft. Die zweite Stufe dieses Vertrages beinhaltet eine weitere Änderung zum 1.3.2010. Die erste Stufe des Vertrages gilt für alle Leistungen, die ab dem 1.1.2010 0:01 Uhr erbracht werden.
Abrechnung nach neuen Sätzen erst ab Februar möglich
Bitte beachten Sie, dass alle Leistungen, die bis zum 31.12.2009 24:00 Uhr erbracht werden noch nach dem derzeit gültigen Vertrag abgerechnet werden müssen. Aufgrund der Vorlaufzeiten bei den Softwareherstellern für Hebammen und Krankenkassen können Rechnungen für Leistungen, die im Zeitraum vom 1.1.2010 bis 31.1.2010 erbracht werden, mit den neuen Sätzen erst ab dem 1.2.2010 bei den Kassen eingereicht werden. Zwischen dem 1.1.2010 und dem 31.1.2010 wäre eine Abrechnung dieser Leistungen nur nach den alten Sätzen möglich, eine Nachzahlung der Differenz zu den neuen Sätzen ist hierbei nicht vorgesehen.
Neue Endziffern
Die Endziffer 2 kann immer dann abgerechnet werden, wenn mit der betreuten Frau im voraus eine 1:1-Betreuung schriftlich vereinbart wurde, auch wenn die Betreuung in einem Team erfolgt, dass nach einem Einsatzplan arbeitet. Und es muss dann auch sichergestellt sein, dass die Betreuung dann auch wirklich so erfolgt, d.h., wenn eine zweite Frau kommt, muss auch eine zweite Hebamme gerufen werden.
Beratung bei Stillschwierigkeiten oder Ernährungsproblemen des Säuglings
Nach der bisherigen Regelung konnten unter dieser Ziffer 4 Hausbesuche abgerechnet werden. Zusätzlich bestand die Möglichkeit, 4 Telefonate unter der Ziffer 2900 abgerechnet werden. Die Ziffern sind zwar weiterhin getrennt (2800 und 2900), können aber flexibler abgerechnet werden. Die Beschränkung auf je 4 Leistungen ist ersetzt worden durch insgesamt 8 Leistungen.
Beispiel: Es können 3 Beratungen (im übrigen nicht nur als Hausbesuche, sondern auch in der Praxis oder in einem Geburtshaus) und 5 Telefonate oder 6 Beratungen und 2 Telefonate abgerechnet werden. Weiterhin ist eine Verlängerung der Betreuung auch mit ärztlichem Attest nicht möglich.
Wochenbettkontingentierung
Hier einige Beispiele:
Rückbildungsgymnastikkurs
Die Neuregelung gilt für alle Leistungen, die ab dem 1.1.2010 0:01 Uhr erbracht werden, das bedeutet im Fall von Rückbildungskursen, dass der Kursbeginn zählt. Entscheidend ist also nicht der Geburtstermin des Kindes. Der Kurs muss nicht mehr innerhalb der ersten vier Monate begonnen werden, jedoch bis zum 9. Monat nach der Geburt abgeschlossen sein.
Aufsuchende Wochenbettbetreuung
Die Wochenbettbetreuung kann sowohl als Hausbesuch bei der Frau stattfinden als auch, wenn die Frau z. B. als Begleitperson des Säuglings in der Klinik ist. Möglich ist auch, dass die Frau in eine von Hebammen geleiteten Einrichtung (HgE), also Praxis oder Geburtshaus zum kommt. In diesem Fall kann jedoch nur die entsprechende Ziffer hierfür abgerechnet werden. Die Wochenbettbetreuung in einer HgE kann beispielsweise auch in Verbindung mit einem Rückbildungskurs erfolgen.
Versichertenbestätigungen
Wie bisher auch, können Sie die Versichertenbestätigungen an ihre Bedürfnisse anpassen. Wichtig dabei ist, dass alle Angaben, die für die Abrechnung erforderlich sind, auch enthalten sind (z. B. Abrechnungsziffer, Möglichkeit eines Zeiteintrags, etc).
Zusammen mit fünf Universitäten in Glasgow, Maastricht, Berlin, Lausanne und Ljubljana in Slowenien bietet die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) seit dem Wintersemester 2009/2010 den Europäischen Masterstudiengang für Hebammenwissenschaft an - und startet jetzt in die zweite Bewerbungsrunde. Für den zweijährigen Studiengang in Hannover sind zehn Studienplätze vorgesehen.
Ziel ist, die Weiterbildung von Hebammen zu professionalisieren. Der Studiengang bietet Hebammen die Möglichkeit, auf hohem Niveau berufsbezogen zu studieren und einen international anerkannten akademischen Abschluss zu erwerben, um wissenschaftlich oder lehrorientiert in Leitungspositionen oder Forschungsvorhaben arbeiten zu können.
Flexibilität durch Online-Studiengang
Die Kooperation der Partner-Hochschulen eröffnet den Studierenden die Möglichkeit, das internationale Studienprogramm mit einem breitgefächerten Wahlmodulkatalog in fünf europäischen Ländern wahrzunehmen und dabei an der Heimatuniversität eingeschrieben zu bleiben. Der Online-Studiengang bietet ein hohes Maß an Flexibilität, sodass ein individuelles Studium mit Beruf und/oder Familie verbunden werden kann. Da die Studienleistungen größtenteils webbasiert über Lern-Plattformen erbracht werden, können die Studierenden ihr Studium weitgehend zeit- und ortsunabhängig organisieren.
Zugangvoraussetzung: Ausbildung, Studium und Berufserfahrung
Zugangsberechtigt sind Hebammen mit abgeschlossener Hebammenausbildung sowie einem Bachelor- oder anderem Hochschulabschluss in einer der Hebammenwissenschaft nahe stehenden Disziplin. Weiterhin wird eine mindestens zweijährige Berufserfahrung als Hebamme in Vollzeit oder eine vierjährige in Halbzeit gefordert. Der Masterstudiengang ist gebührenpflichtig.
Nähere Informationen gibt es auf der Informationsveranstaltung:
Mittwoch, 20. Januar 2010
um 18.00 Uhr im
Konferenzraum der Klinik für Frauenheilkunde und
Geburtshilfe, Gebäude K11, Ebene S0, Carl-Neuberg-Straße 1,
30625 Hannover
Für Interessierte am Onlinestudiengang findet am Mittwoch, 20. Januar 2010 um 18 Uhr eine Informationsveranstaltung statt.
Die Beschäftigten sind nach §§ 15 und 16 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) verpflichtet, festgestellte unmittelbare erhebliche Gefahr für Sicherheit und Gesundheit ihrer selbst und der Patienten dem zuständigen Vorgesetzten zu melden.
Mit der hier zur Verfügung gestellten Vorlage kommen Sie der gesetzlichen Pflicht nach. Die Gefahrenmeldung erfolgt, damit die Vorgesetzten beziehungsweise die Geschäftsführung die Gefahr im Rahmen ihrer Pflicht zu Schutzmaßnahmen nach § 618 BGB zeitnah abstellen können.
Diese Gefahrenanzeige ist auch als Überlastungsanzeige im Sinne von § 85 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zu werten. Der Betriebsrat hat Beschwerden von Arbeitnehmern entgegenzunehmen und, falls er sie für berechtigt erachtet, beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinzuwirken.
Die Gefahrenanzeige ist auch als Entlastungsanzeige im Sinne der §§ 242
und 618 BGB sowie 15 Arbeitsschutzgesetz im Falle eines eintretenden vom Arbeitnehmer nicht fahrlässig verschuldeten Schadensfalles zu werten.
Laden Sie sich hier die Gefahrenanzeige als pdf-Datei herunter.
Vom 10.-12. Mai 2010 veranstaltet der Deutsche Hebammenverband e.V. im Congress Center Düsseldorf seinen XII. Bundeskongress. Schwerpunkt des diesjährigen Hebammenkongresses ist das Thema Interdisziplinarität. Die Hebammentätigkeit hat viele Berührungspunkte mit anderen Berufsgruppen. Für eine respektvolle und wirkungsvolle Zusammenarbeit ist es notwendig, auch die Arbeit der Anderen zu kennen. Die partnerschaftliche Einbeziehung werdender Eltern ist ein weiterer wichtiger Aspekt.
Erstmalig findet in diesem Jahr ein Vorkongress des DHV statt. Im Rahmen dieses Vorkongresses werden am 8. und 9. Mai Workshops mit kleinen Arbeitsgruppen angenboten. Am 9. Mai 2010 findet zudem in Zusammenarbeit mit der Hebammengemeinschaftshilfe e.V. ganztägig ein Forschungsworkshop statt.
Nutzen sie die Möglichkeit des Frühbucher-Rabatts und besuchen sie den Landesvorstand NRW an unserem Stand.
Hier finden Sie das Programm des XII. Hebammenkongresses.
Zum 1.2.2010 tritt das Gendiagnostikgesetz in Kraft, das auch für das
Neugeborenen-Screening Anwendung findet. Eine Arbeitsgruppe am Robert Koch Institut erarbeitet aktuell Ausführungsbestimmungen, die regeln sollen, wie genau in Zukunft die vorgesehene Beratung und die Abnahme des Screenings unter Anwendung des Gesetzes vonstatten gehen sollen.
Arztvorbehalt bei Durchführung des Screenings
Diese Arbeitsgruppe hat sich allerdings erst im November konstituiert, sodass nicht mit einem baldigen Ergebnis zu rechnen ist. Ungeachtet der fehlenden Ausführungsbestimmungen gilt ab 1.2.2010 der Arztvorbehalt für die Durchführung des Screenings nach vorheriger Aufklärung.
Das bedeutet nur Ärzte dürfen
Geburten in der Klinik
Nach momentanem Kenntnisstand gibt es für Geburten in der Klinik folgende Möglichkeiten:
Durchführungsverantwortung prüfen
Für außerklinische Geburten ist zu prüfen, ob und ggf. in welcher Konsequenz bei eigenverantwortlicher Leitung einer Geburt durch eine Hebamme für sie die "Durchführungsverantwortung" für das Screening nach §8 der Anlage 2 zur Kinderrichtlinie bestehen bleibt.
Laut Gesetzestext (§ 7) liegt die Durchführungsverantwortung für das Screening bei dem Leistungserbringer, der die Geburt des Kindes verantwortlich geleitet hat. Das bedeutet, dass die Hebammen, die die Frau in der Schwangerschaft und zur Geburt betreuen, die Frau über das Screening informieren müssen.
Es besteht die Möglichkeit, dass sich die Frau bereits in der Schwangerschaft ärztlicherseits aufklären lässt und eine ärztliche Anordnung einholt, mit der die Hebamme das Screening durchführen kann. Möglich ist natürlich auch, dass das Screening zusammen mit der U2 vom Kinderarzt bzw.-ärztin durchgeführt wird. In der realen Praxis ist es jedoch leider oft schwierig einen Termin genau zwischen der 36. und 72. Lebensstunde des Kindes zu bekommen.
Qualifikation für Beratung noch ungeklärt
Im Gesetz ist vorgesehen, dass nur Ärzte/Ärztinnen mit einer bestimmten Qualifikation die vorangehende Beratung durchführen dürfen. Diese Qualifikation wurde von der Arbeitsgruppe noch nicht festgelegt. Bis jetzt kann jeder Arzt (Gynäkologin, Kinderärztin, Hausärztin) die Beratung durchführen und die Blutentnahme delegieren.
Die Information über die Notwendigkeit des Screenings und der vorherigen Aufklärung ist von der Hebamme unbedingt zu dokumentieren!
Bitte beachten Sie auch die Stellungnahme des DHV.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Kinderrichtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses
Gendiagnostikgesetz
Der Deutsche Hebammenverband (DHV) stellt allen Mitgliedern auf seiner Internet-Lernplattform kostengünstig qualitativ hochwertige Online-Fortbildungen bereit. Die Fortbildungen sollen Hebammen in ihrer täglichen beruflichen Praxis unterstützen.
Individuelles E-Learning
Die Lernform des E-Learning, die auf Fortbildungsplattform angeboten wird, ermöglicht es, Wissen entsprechend des eigenen Arbeitsrhythmuses zu erweitern und stets aktuell zu halten. Die Online-Plattform www.hebammen-fortbildung.de steht 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr zur Verfügung. Jedes Mitglied des DHV kann sich mit Mitgliedsnummer (Alias) und dem Geburtstag als Passwort direkt in der Fortbildungsportal einloggen.
Zertifizierte Fortbildung
Jedes Fortbildungsmodul ist vom Deutschen Hebammenverband zertifiziert, der damit für die inhaltliche Qualität bürgt und die Anrechenbarkeit im Sinne der Berufsordnung sicherstellt. Nach bestandenem Wissenstest wird jeder Teilnehmerin ein Fortbildungspunkt bestätigt. Dieser entspricht einer Fortbildungsstunde von 45 Minuten.
Die Hebammenplattform startet mit einem interaktiven Fortbildungsmodul zum Thema „Babyhaut“. Dieses und das im Anschluss bereitgestellte Modul zum Thema „Babypflege“ wird Ihnen mit freundlicher Unterstützung von Penaten, einer Marke der Johnson & Johnson GmbH bereitgestellt.
Hier kommen Sie zur Lernplattform des DHV.
Beim Landesverband sind zahlreiche Anfragen zum H1N1-Virus eingegangen. Deshalb hat der Landesverband Informationen bei Amtsärzten und Versicherungen eingeholt.
Prinzipiell gilt, dass Hebammen sich als medizinisches Personal und Teil des öffentlichen Gesundheitsdienstes bevorzugt über die Gesundheitsämter impfen lassen können. Die Gesundheitsämter sprechen ausdrückliche eine Empfehlung aus. Allerdings liegt die Verantwortung letztlich bei jeder Einzelnen.
Eine offizielle Maßgabe, wie sich Hebammen verhalten sollen, bei denen es eine Schweinegrippe-Erkrankung im engeren Umfeld gibt, liegt bisher nicht vor. Zumeist gehen Hebammen, die frei von Symptomen sind, auch arbeiten. Es gibt eine Empfehlung des Robert Koch Instituts zum Umgang mit Verdachtsfällen und Kontaktpersonen.
Selbstständige können versuchen, denn hier ist die Rechtslage dem vernehmen nach noch nicht geklärt, über den Landschaftsverband Rheinland (Fachbereich 62 in 50663 Köln) einen Antrag auf Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen nach den §§ 56 und 57 des Infektionsschutzgesetztes zu stellen, um Arbeitsausfälle entschädigt zu bekommen.
Die Frage, ob es Regressansprüche gegenüber nicht-geimpften Hebammen gibt, falls Infektionen in den von Ihnen betreuten Familien auftreten, wird aktuell noch geklärt.
Laden Sie sich die Informationen des Landesverbandes zum H1N1-Virus als pdf-Datei herunter.
September 2009 - Im Rahmen der Kampagne „Im Einsatz für Frauen in Kriegs- und Krisengebieten“ hat die Frauenrechts- und Hilfsorganisation medica mondiale mit lautstarker Unterstützung der Berliner Samba-Band „Ribbon Rhythms of Resistance“ mehr als 7.000 Postkarten an Bundeskanzlerin Angela Merkel übergeben. medica mondiale fordert damit die Bundeskanzlerin auf, sich gegen Kriegsgewalt an Frauen einzusetzen und insbesondere Maßnahmen gegen die Politik der Demokratischen Republik (DR) Kongo zu ergreifen.
Mit der Kampagne macht medica mondiale auf die unerträgliche Situation tausender Frauen in kriegerischen Konflikten weltweit aufmerksam. Ein besonderes Fokus liegt dabei auf der DR Kongo. Allein im Jahr 2008 wurden dort nach Schätzungen des UN-Menschenrechtsrates rund 100.000 Frauen vergewaltigt – sowohl von Regierungssoldaten als auch von Milizen. Die DR Kongo ist seit Februar 2008 Partnerland der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit Deutschlands und erhielt bislang etwa 20 Millionen Euro.
medicale mondiale fordert daher, dass die Bundesregierung alle Zahlungen im Rahmen ihrer bilateralen Zusammenarbeit an die DR Kongo so lange einfriert, bis sich die kongolesische Regierung eindeutig und unmissverständlich gegen die sexualisierte Gewalt an Frauen vorgeht. Grundsätzlich müsse die Entwicklungszusammenarbeit mit der DR Kongo neu ausgerichtet werden, damit auch Gelder an Organisationen vergeben werden, die sich für das Überleben und den Schutz von vergewaltigten Frauen und Mädchen einsetzen
medica mondiale setzt sich seit mehr als 15 Jahren ein für traumatisierte Frauen und Mädchen in Kriegs- und Krisengebieten. Dabei versteht sich die Organisation als Anwältin für die Rechte und Interessen von Frauen, die sexualisierte Kriegsgewalt überlebt haben. Neben gynäkologischer Versorgung, psychosozialer und rechtlicher Unterstützung bietet medica mondiale Programme zur Existenzsicherung und leistet politische Menschenrechtsarbeit.
Mehr Informartionen finden Sie auf der Website von medica mondiale.


September 2009 - Zum Aktionstag am 21.09. unter dem Motto 'Herbststurm der Hebammen' fanden bundesweit zahlreiche Protestaktionen statt. Neben Kundgebungen und Demonstrationen, die eine möglichst breite Öffentlichkeit auf die existenzgefährdende Situation von Hebammen aufmerksam machen sollten, wurden gezielt PressevertreterInnen und PolitikerInnen angesprochen.
In Düsseldorf nahm Barbara Steffens (B90/Die Grünen) stellvertretend einen Protestbrief des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen entgegen. Der Brief macht auf die alarmierende Situation in geburtshilflichen Abteilungen aufmerksam, die zu einer ständigen Überlastung der Hebammen führt. Eine zuwendungsorientierte intensive Betreuung von Schwangeren, Wöchnerinnen und Neugeborenen ist so nicht mehr möglich.
Zugleich wurde ein massiver Stellenabbau betreiben: In den vergangenen 11 Jahren wurden bundesweit 234 Fachabteilungen Frauenheilkunde und Geburtshilfe geschlossen. Der Rückgang der Vollzeitstellen für Hebammen betrug im gleichen Zeitraum 10,6%, wohingegen die Anzahl der Vollzeitstellen für Ärzte um die gleiche Prozentzahl zunahm.
Im gleichen Zeitraum ist die Kaiserschnittrate überproportional gestiegen. Dies lässt sich mit Zahlen des Statistischen Bundesamtes belegen: Die Sectiorate stieg von 18,5% im Jahr 1997 auf 29,3% im Jahr 2007. Der Erlös einer Spontangeburt betrug im Jahr 2006 1.495 Euro im Vergleich zu 2.532 Euro bei einer primären Sectio.
Hier können Sie sich den Brief als pdf-Datei herunterladen.
Um den Protest auch auf die Straße zu tragen, fanden zahlreiche Kundegebungen und Demonstrationen statt. Hier nur einige Beispiele: In Wuppertal zogen rund 40 Hebammen laut trommelnd und pfeifend zum Rathaus. In Köln versammelten sich ebenfalls etwa 40 Hebammen. Sie konnten vorm Rathaus Angehörige des Büros von OB Schramma für eine Unterschrift gewinnen. Danach zogen sie weiter vor den Dom, wo sie in kurzer Zeite weitere 200 Unterschriften sammeln konnten. In Baden-Würrtemberg wurden die Kräfte in einer großen zentralen Aktion in Karlsruhe gebündelt, bei der ca. 150 Hebammen protestierten.
Eine Aufarbeitung des Presseechos finden Sie im Pressespiegel.
Der Deutsche Hebammenverband fordert:
Weiter Informationen finden Sie auf der Webseite des Deutschen Hebammenverbandes zum Hebammen-Protest.
Mit rund 900 Teilnehmerinnen stellte die diesjährige Landestagung in Bonn-Bad Godesberg einen Besucherrekord auf. Zum Thema "Hebammenarbeit heute: Bewährte Praxis im Einklang mit der Wissenschaft?" wurden den Teilnehmerinnen - in altbewährter Form - am Nachmittag Fachvorträge geboten.
Um auch bei den Lernformen neue Wege zu gehen, fanden am Vormittag zahlreiche Workshops parallel statt, für die sich die Teilnehmerinnen vor Ort entscheiden konnten. So konnte das Programm noch vielfältiger gestaltet werden.
Für alle, die die Landestagung nicht besuchen konnten, oder die einzelne Vorträge noch einmal nachlesen möchten, stellen wir hier Downloads zur Verfügung.
Ulrike Hauffe (Landesbeauftragte für Frauen des Landes Bremen):
Wir wünschen eine spannende Lektüre und freuen uns auf die nächste Landestagung.
September 2009 - Hausgeburten gelten wegen des vermeintlich größeren Gesundheitsrisikos für Mutter und Kind als umstritten. Deshalb entscheidet sichnur ein geringer Anteil aller Schwangeren dafür, zu Hause zu entbinden. Eine kanadische Studie konnte nun zeigen, dass diese Bedenken unberechtigt sind: Hausgeburten sind unter bestimmten Voraussetzungen hinsichtlich ihrer Sicherheit vergleichbar mit Klinikgeburten. Es ließ sich keine höhere Kindersterblichkeit nachweisen.
Teilweise bieten Hausgeburten, die von einer Hebamme begleitet werden, sogar Vorteile gegenüber Klinikgeburten: es sind deutlich weniger geburtshilfliche Maßnahmen als bei Entbindungen im Krankenhaus notwendig. Außerdem kommt es bei der Entbindung in den eigenen vier Wänden weniger häufig zu Komplikationen wie Blutungen oder Infektionen. Auch Verletzungen wie Risse komenen seltener vor als bei der Geburt in der Klinik.
Lesen Sie hier mehr zu dieser Studie.
September 2009 - Kreative Aktionen sind gefragt, um zu veranschaulichen, welche gesellschaftlich wichtige Arbeit Hebammen leisten und wie mit Ihnen von Seiten der Politik umgegangen wird. Vieles liegt im Argen:
Dagegen müssen wir protestieren, um etwas zu verändern. Trotzdem ist es nicht unser Ziel, öffentlich zu jammern. Vielmehr müssen wir den Menschen zeigen, was ihnen fehlen würde, wenn es uns nicht gäbe: Begleitung, Betreuung, Unterstützung, Sicherheit, Vertrauen, Liebe, Zeit und vieles mehr, was sie sonst während Schwangerschaft, Geburt und in der Nachsorge missen müssten!
Laden Sie hier Aktionsvorschläge und Argumentationshilfen herunter.
Lesen Sie auch den Leitfaden für Pressegespräche.
Weiter Informationen finden Sie in der Pressemeldung des Deutschen Hebammenverbandes vom 20. August.
Juni 2009 - Die zweite Vorsitzende des Landesverbandes, Renate Egelkraut, äußert sich im Interview mit dem Kölner Stadt Anzeiger zum Zusammenhang von Ernährung, Gewicht der Mutter und Geburtsgewicht des Kindes. Mütter sollten sich nicht unter Druck setzen lassen, denn - so das Fazit - : "Die Bandbreite der Normalität ist groß."
Laden Sie sich das Interview als pdf-Datei herunter.
Mai 2009 - Die diesjährige Landestagung des Landesverbandes NRW fragt nach dem Verhältnis von altbewährter Praxis und neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Die Herausforderung des Neuen ist aber nicht nur das Thema, sondern zeigt sich auch konkret in neuen Lernformen. Wir beschreiten neue Wege, indem wir eine Vielzahl paralleler offener Workshops anbieten, die von Ihrer Teilnahme leben. Wir hoffen, dass dadurch rege Diskussionen und interessante Begegnungen möglich werden.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Laden Sie sich hier die Broschuere der Landestagung als pdf-Datei herunter.
Mai 2009 - In der Aktionswoche vom 04.05.- 08.05. zeigten Hebammen bundesweit Flagge, indem sie auf ihrem Weg zur Arbeit an ihrem Auto, Motorrad, Roller oder Fahrrad ein kleines blaues Fähnchen mit der Aufschrift "Hebamme unterwegs" bei sich trugen. So konnte für eine breite Öffentlichkeit der tägliche Einsatz von Hebammen für Frauen und Familien sichtbar gemacht werden. Zugleich wurde in Informationsveranstaltungen auf die schwierigen politischen Rahmenbedingungen aufmerksam gemacht, die die Existenz freiberuflicher Hebammen bedrohen und qualitätsvolle Arbeit in den Kliniken erschweren. In der Presse stieß die Aktionswoche auf große Resonanz, dabei standen insbesondere die veränderten Arbeitsbedingungen im Blickpunkt der Berichte und Reportagen. Lesen Sie ausgewählte Artikel anlässlich der Aktionswoche in unserem Pressespiegel.