Alle staatlich anerkannten Hebammen können ordentliche Mitglieder im Landesverband werden. Es gibt fünf verschiedene Mitgliedsformen:
Aktive Mitgliedschaft für examinierte Hebammen, die ihren Beruf ausüben.
Passive Mitgliedschaft für examinierte Hebammen, die sich im Erziehungsurlaub befinden, vorübergehend nicht tätig sind, sich im Ausland aufhalten oder in den Ruhestand getreten sind.
Mitgliedschaft für Hebammenschülerinnen. Bitte beachten Sie: Wenn die Schülerinnenmitgliedschaft nach dem Hebammen-Examen in eine Vollmitgliedschaft übergehen soll, ist es notwendig, ein Beitrittsformular (siehe "Formulare und Dokumente") auszufüllen und an die Geschäftsstelle des Deutschen Hebammenverbandes zu senden.
Mitgliedschaft für Hebammengeleitete Einrichtungen: Die Übernahme der Betriebskosten für Geburtshäuser durch die Krankenkassen wurde am 27. Juni 2008 durch die gemeinsame Schiedsstelle der Spitzenverbände der Krankenkassen und der Hebammenvertreterinnen beschlossen.
Mitgliedsbeitrag jährlich:
Wenn die Hebamme/n als Trägerin der Einrichtung bereits Einzelmitglied ist/sind: kostenlos, wenn der Träger eine juristische Person ist ( Verein, GmbH) € 300,00.
Damit stehen die Beratungs- und Serviceleistungen auch den Einrichtungen offen, die z.B. in Form eines Vereins organisiert sind oder durch Geschäftsführerinnen vertreten werden, die selbst keine Hebammen sind.
Es ist geplant, dass mindestens einmal jährlich eine Versammlung für die Vertreterinnen der Geburtshäuser stattfindet.
Fördermitgliedschaft, dies ist für alle diejenigen, die den Verband ideell und finanziell fördern wollen.
Wenn sie das entsprechende Formular ausgedruckt und ausgefüllt haben, schicken Sie es an die Geschäftsstelle des Deutschen Hebammenverbandes.
Mitgliedsantrag und Änderungsantrag finden Sie in dem Kästchen links neben diesem Text. Alle Formulare finden Sie unter dem Menüpunkt "Formulare und Dokumente" zum Download.
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Mitglieder im Hebammenverband genießen den Schutz und die Vertretung in allen Hebammenangelegenheiten. Es besteht aber kein klagbar Anspruch auf Rechtsvertretung.
Der Aufnahmeantrag für Mitgliedschaft im Landesverband wird bei der Geschäftsstelle des Deutschen Hebammenverbandes (DHV) in Karlsruhe gestellt:
Geschäftsstelle DHV:
Gartenstraße 26
76133 Karlsruhe
Tel. 0721 - 98189-0
Fax 0721 - 98189-20
E-Mail: info(at)dhv.de
Postadresse:
DHV
Postfach 1724
76006 Karlsruhe
Sprechzeiten:
Mo, Di, Do, Fr - 10 bis 12 Uhr
Mo, Di, Do - 13 bis 16 Uhr
Nach Ablauf einer 3-monatigen Kündigungsfrist kann ein Mitglied jeweils zum Ende des Kalenderjahrs austreten.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt für das Kalenderjahr 2009:
191,00 alte Bundesländer
172,00 neue Bundesländer
Gruppen-Berufsrechtsschutzversicherung: 2009 jährlich 17,40 €
obligatorisch für jedes aktive Mitglied, es sei denn es wird ausdrücklich n i c h t gewünscht!