23.07.2018

Sicherstellungszuschlag für Kliniken mit Geburtshilfe: Hohe Hürden - kaum Nutzen?

Sinn des Sicherstellungszuschlags ist es, die Geburtsstationen finanziell zu unterstützen und vor dem Aus zu bewahren. Was aber, wenn die Voraussetzungen so gestaltet sind, dass diejenigen Kliniken und Gemeinden keinen Nutzen davon haben, die am meisten davon profitieren würden? DHV-Präsidiumsmitglied Susanne Steppat befasst sich kritisch mit dem Thema. Bei uns in NRW herrscht allerdings Hoffnung.

Hier besteht nach wie vor eine Chance, wenn Minister Laumann seine Ankündigung wahr macht, den Krankenhausplan NRW unter anderem unter dem Aspekt der Geburtshilfe zu ändern.

Die Hürden des Sicherstellungszuschlages sind jedoch zu hoch. Nach Einschätzung des Geschäftsführers der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) wird angesichts der restriktiven Bedingungen die Schließung der Geburtshilfe kleinerer Häuser weitergehen. Kliniken mit weniger als 500 Geburten pro Jahr können sich aus den Fallpauschalen nicht refinanzieren. Diese Verluste hätten durch einen Sicherstellungszuschlag ausgeglichen werden können. Dazu müssen aber auch kleinere Kliniken und Gemeinden dessen Antragsbedingungen überhaupt meistern können.

Gute Aussichten für NRW?

Wir in NRW haben mit Blick auf die Signale, die wir in der letzten Zeit aus dem Gesundheitsministerium erhalten, die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dass zumindest in NRW die Versorgung mit Geburtshilfe und mit Hebammenleistungen verbessert werden kann.

Lesen Sie hier die ausführliche Analyse von DHV-Präsidiumsmitglied Susanne Steppat