01.03.2021

NRW-Gesundheitsministerium: Impfangebot jetzt auch für Hebammen

Jetzt ist es amtlich! Alle Hebammen bekommen demnächst ein Impfangebot. Wie die konkrete Umsetzung in den einzelnen Kreisen sein wird, entscheidet sich vor Ort.

Bild: Thirdman auf Pexels

Bereits am vergangenen Wochenende hat unser Gesundheitsministerium eine Pressemeldung herausgebracht, aus der hervorgeht, dass nun auch ambulant tätigem medizinischem Personal mit regelmäßigem Patientenkontakt ein Impfangebot gemacht werden soll. In der Aufzählung der betreffenden Berufsgruppen sind Hebammen mit aufgeführt

Nach unseren bisherigen Informationen werden die Kreise bzw. kreisfreien Städte die Einladung zur Impfung verschicken. Sie sollen auch, gemeinsam mit den kassenärztlichen Vereinigungen, die Vergabe der Termine organisieren.

Es empfiehlt sich daher, zu kontrollieren, ob Ihr zuständiges Gesundheitsamt Ihre aktuelle Adresse vorliegen  hat.

Lesen Sie nachfolgend die entsprechende Auszüge aus dem

Erlass zur Impfung der Bevölkerung gegen Covid 19 (Fortschreibung des Erlasses vom 04.12.2020 in der Fassung vom 18.02.2021)

  1. Impfangebote für Beschäftigte der Priorisierungsstufe 1 (Ergänzung und Klarstellung von Ziffer 3 des Erlasses vom 18. Februar 2021)

Sofern dem in Ziffer 3 des Erlasses vom 18. Februar 2021 genannten ambulant tätigen medizinischen Personal gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4 und 5 CoronaImpfV ein Impfangebot unterbreitet wurde, sind auch dem übrigen ambulant tätigen medizinischen Personal (§ 3 Abs. 1 Nr. 5 CoronaImpfV) mit regelmäßigem und unmittelbaren Patientenkontakt Impfangebote zu unterbreiten. Das medizinische Personal umfasst dabei sowohl insbesondere (Zahn-)Ärzte und (Zahn-)Ärztinnen als auch deren medizinisches Praxispersonal, Heilmittelerbringer sowie Hebammen.

Den Kreisen und kreisfreien Städten wird zu diesem Zweck ein zusätzliches Kontingent von 150.000 Impfdosen der Firma AstraZeneca zur Verfügung gestellt. Die Impfung dieser Personengruppen hat grundsätzlich mit Impfstoff der Firma AstraZeneca zu erfolgen. Sofern einzelne Personen das 65. Lebensjahr vollendet haben, ist hierfür Impfstoff der Firma BioNTech zu verwenden. Dafür wird den Kreisen und kreisfreien Städten ein zusätzliches Kontingent von 8 Vials BioNTech eingeräumt.