06.12.2019

Klinikum Leverkusen: Geburt am Wochenende ohne Hebammen?

Anlässlich der angekündigten vorübergehenden Kreißsaalschließung des Klinikums Leverkusen verbunden mit der Information, dass in dringenden Fällen eine Geburt unter ärztlicher Begleitung sichergestellt sei, möchten wir deutlich darauf hinweisen, dass eine den Standards entsprechende klinische Geburtshilfe nur in der Verbindung zwischen Hebammen und ärztlichem Dienst geleistet werden kann.

Wird eine Hebamme nicht hinzugezogen – obwohl die ärztliche Pflicht dazu besteht -, dürfte der geltende gesetzliche Standard der Versorgung von Mutter und Kind unterschritten sein.

Frauen steht eine ordnungsgemäße Betreuung zu. Kann die Klinik diesen Anspruch nicht erfüllen, sollte sie konsequenterweise die Geburtshilfe einstellen.

In solchen Fällen ist es üblich, dass die Klinik keine Frauen zur Geburt aufnimmt und Schwangere, deren Geburt bevorsteht, von der Station in andere Kliniken verlegt. Ein geschlossener Kreißsaal bedeutet, dass keinerlei Geburtshilfe stattfindet, somit auch keine von Ärzten allein durchgeführten Geburten (wozu auch Kaiserschnitte zählen).

Systemwechsel muss Kreißsaalschließungen ein Ende machen

Leider ist Leverkusen kein Einzelfall. Immer wieder müssen Kliniken vorübergehend die Kreißsaaltüren schließen und Frauen zur Geburt an andere Kliniken verweisen. Daher fordern wir schon seit längerem einen Systemwandel und eine Finanzierung der Geburtshilfe, die es für Kliniken attraktiv macht, gute Arbeitsbedingungen für Hebammen zu bieten und für ausreichend Personal zu sorgen. Den aktuellen Auftrag des Bundesrates an die Bundesregierung, ein Geburtshilfe-Stärkungsgesetz auf den Weg zu bringen, sehen wir als Bestätigung und fordern an dieser Stelle die Bundesregierung auf, dem Willen des Bundesrates zu folgen.

Mitteilung des Klinikums Leverkusen auf seiner Website

Rheinische Post online vom 05.12.2019

Kölner Stadt-Anzeiger online vom 05.12.2019