17.12.2021

Gesetz zur Impfpflicht betrifft auch Hebammen

Am 10. Dezember 2021 hat der Deutsche Bundestag dem Gesetz zur Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal zugestimmt. Danach müssen ab 16. März 2022 in bestimmten Einrichtungen tätige Personen geimpft oder genesen sein. Die Impfpflicht wird auch Hebammen in Geburtseinrichtungen und in freiberuflicher Tätigkeit betreffen.

Bild: Gustavo Fring auf Pexels

Ausgenommen sind Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Sie müssen ein ärztliches Zeugnis zur Impfunfähigkeit vorweisen.

Der Deutsche Hebammenverband (DHV) stellt klar, dass er sich als Vertretung sämtlicher Mitglieder sieht und nicht legitimiert ist, sich für oder gegen eine Impfpflicht zu äußern. Dafür halte er sich an die Empfehlungen von Expert*innen und an die politische Entscheidung der gewählten Volksvertreter*innen.

Dem Statement des DHV schließen wir uns uneingeschränkt an und möchten bei dieser Gelegenheit erneut darauf hinweisen, dass an oberster Stelle weiterhin das Einhalten sämtlicher Maßnahmen des Infektionsschutzes stehen muss.

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Es lohnt sich, die öffentliche Anhörung des Hauptausschusses nachzuverfolgen.

Hier finden Sie Informationen des Bundesgesundheitsministeriums