Infobrief April 2013

Köln, den 16.04.13
 
 

Liebe Kollegin,

der Landesvorstand möchte Sie hiermit über die aktuelle Entwicklung in der berufspolitischen Landschaft informieren.

 
   
 


 
 

Neues vom Landesverband

Bei der Landesdelegiertentagung am 4. 3. 2013 in Köln wurde Andrea Villmar, Schriftführerin im Landesvorstand, verabschiedet. Frau Villmar hat nach zwei Jahren Mitarbeit im Verband ihr Amt niedergelegt, um sich beruflich anders orientieren zu können. Neue Schriftführerin ist Anke Hensel, zweite Kreisvorsitzende aus Düren und seit vielen Jahren Landes- und Bundesdelegierte.

Laila Bardowicks, Schatzmeisterin, beendete ihre erste Amtsperiode und wurde von den Delegierten mit großer Mehrheit wiedergewählt.

Verabschiedet wurde Jennifer Jaque-Rodney, deren Stelle als Familienhebammenbeauftragte im Landesverband NRW beendet ist.

Die Landesvorsitzenden danken Andrea Villmar, Laila Bardowicks und Jennifer Jaque-Rodney an dieser Stelle ganz herzlich für ihr Engagement und die Arbeit, die sie für den Verband geleistet haben, und freuen sich auf die Zusammenarbeit mit dem neu formierten Vorstand.

 
 
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Qualitätssicherung in der freiberuflichen Hebammentätigkeit

Die Verpflichtung der freiberuflichen Hebammen zur Qualitätssicherung ist seit 2007 Bestandteil des Rahmenvertrages. Der DHV hat nun exklusiv für seine Mitglieder ein sogenanntes QM-Handbuch erstellt, das als Grundlage für qualitätssichernde Maßnahmen in der Freiberuflichkeit dienen soll. Damit gibt es nun ein einfaches, Zeit sparendes und kostengünstiges System, das Hebammen den Einstieg und das Verständnis von QM erleichtert und ermöglicht, die Qualität ihrer Arbeit nachvollziehbar darzustellen.

Das Handbuch ist für die allein arbeitende, freiberuflich tätige Hebamme konzipiert und kann auch mit anderen, schon bestehenden Systemen kombiniert werden.

Eine Anleitung für den Einstieg in die Arbeit mit diesem Handbuch bieten geschulte QM - Multiplikatorinnen durch wohnortnahe Fortbildungen für Landesverbandsmitglieder an. Durch ihren Mitgliedsbeitrag haben die DHV-Mitglieder ihr DHV-QM-Handbuch bereits bezahlt. Auf der Homepage des DHV können im Mitgliederbereich Handbuch, Anleitungen, Formulare sowie Aktualisierungen herunter geladen werden und auf der e-learning-Plattform des Verbandes erfolgt die Registrierung für die Teilnahme am DHV-QM-System.

Derzeit 10 QM - Multiplikatorinnen bieten in allen NRW-Kreisen für Landesverbandsmitglieder Schulungen für die Einrichtung eines QM-Systems in die Hebammenarbeit an. Auf der Homepage des Landesverbandes der Hebammen NRW werden Termine und Orte der Fortbildungen veröffentlicht. Die Anmeldung zur Schulung erfolgt über die Fortbildungsbeauftragte.

Die Teilnahme an der Tagesveranstaltung ist exklusiv nur für Landesverbandsmitglieder möglich und kostet 70 Euro.

Landesverband der Hebammen NRW: www.hebammen-nrw.de
Fortbildungsbeauftragte NRW: susanne.teuerle@hebammen-nrw.de
DHV: www.hebammenverband.de
DHV-e-learning-Plattform: www.hebammen-fortbildung.de 

 
 
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Fachtag für Lehrerinnen an Hebammenschulen und WeHen am 18. 6. 2013 in Bochum

Einen Tag lang werden sich im Juni Vertreterinnen von Hebammenschulen und werdende Hebammen in der Hochschule für Gesundheit in Bochum treffen, um sich auszutauschen und fortbilden zu lassen. Kolleginnen aus der Schweiz werden über die Akademisierung in ihrem Land berichten. Ein Diskussionspunkt wird sicher die aktuelle Änderung des Hebammengesetzes sein, in dem nun 480 externe Fortbildungsstunden festgeschrieben sind. Wie dies praktisch umzusetzen ist, muss noch diskutiert werden. Einladungen zu diesem Fachtag erfolgen auf dem Postweg, Ihre Anmeldung nimmt die Fortbildungsbeauftragte entgegen.

 
 
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Landestagung am 16. 10. 2013 in Mülheim a. d. Ruhr: Gib mir fünf!

Hebammen endlich im fünften Sozialgesetzbuch – und jetzt? Ab 1. 1. 2013 ist der Anspruch auf Hebammenleistungen nicht mehr über die 100 Jahre alte Reichsversicherungsordnung, sondern im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt. Ein lange erwarteter und umkämpfter Schritt – aber was bedeutet das eigentlich für die Praxis? Beispielsweise ist nun unmissverständlich klargestellt, dass Schwangerenvorsorge gleichrangig neben Gynäkologinnen und Gynäkologen durch Hebammen geleistet und abgerechnet wird. Daher sind in diesem Jahr schwerpunktmäßig Themen der Schwangerenvorsorge Inhalt der Landestagung: Serologie, Abstriche, oGGT, Pränataldiagnostik, schwangerschaftsinduzierte Hypertonie, HELLP, Abrechnungsmodalitäten, rechtliche Situation bei verschiedenen Arbeitsmodellen (Hebammensprechstunde an Kliniken, Kooperation Hebamme – Ärztin / Arzt, ...), Bedeutung von IGeL in der Schwangerenvorsorge u. a. m. Darüber hinaus werden Vertreterinnen von DHV und LV NRW über die Entwicklung und die Folgen der Übernahme ins SGB V berichten. Merken Sie sich den Termin vor!

Weitere Informationen und Anmeldung demnächst über www.hebammen-nrw.de

 
 
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Hebammenaktionstag 5. Mai

Da die Kampagne des DHV sich der Situation der angestellten Hebammen und der Wertschätzung ihrer Arbeit zuwendet, wäre ein Vorschlag des Vorstandes, dass die Kreisvorsitzenden am 5. Mai Kreißsäle in ihrer Nähe besuchen und den Kolleginnen vor Ort damit ihre Unterstützung zeigen. Vom Vorstand aus sind dieses Jahr keine Aktionen geplant.

 
 
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Regionalkonferenzen

Die Besuche der beiden Landesvorsitzenden in den einzelnen Regierungsbezirken sind im letzten Jahr auf gute Resonanz gestoßen. Darum wird es auch im Herbst 2013 Regionalkonferenzen geben. Um die angestellten Hebammen mit ins Boot zu holen, plant der Landesvorstand, die Treffen in Kliniken stattfinden zu lassen.

 
 
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Homepage

Die Kreissuche ist online gegangen. Die Kontaktdaten der einzelnen Kreise sind hier zu finden: www.hebammen-nrw.de/cms/verband/kreise/

 
 
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Umzug der Geschäftsstelle

Das Gebäude, in dem sich die Geschäftsstelle in Köln befindet, wird abgerissen. Darum muss bis Mitte des Jahres ein Umzug stattfinden. Ab 1. 6. 2013 lautet die neue Adresse:

Berrenrather Str. 177
50937 Köln.

Telefonnummer und E-Mail-Adressen bleiben selbstverständlich erhalten.

 
 
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Patientenrechtegesetz - Behandlungsvertrag

Mit der Neufassung des Patientenrechtegesetzes wird es für die Hebammen noch einmal wichtiger, einen Behandlungsvertrag abzuschließen. Hierzu sagt Herr Hirschmüller, beratender Rechtsanwalt des DHV, folgendes:

"Der Anwendungsbereich des neuen Patientenrechtegesetzes ist auch auf den Beruf der Hebamme zu bejahen. Das ergibt sich nicht direkt aus dem Gesetzestext, sondern aus der Begründung des Referentenentwurfes. Das Verhältnis zwischen Leistungserbringer (Hebamme) und der Leistungsempfängerin ist stets durch einen Behandlungsvertrag (Dienstvertrag) geprägt. Dieser Vertrag ist Rechtsgrundlage, um Leistungen, gegebenenfalls direkt gegenüber der Leistungsempfängerin, abrechnen zu dürfen. Der Behandlungsvertrag muss nicht der Schriftform entsprechen und kann auch mündlich vereinbart werden. Im Streitfall hat die Leistungserbringerin ihre Ansprüche aus dem Behandlungsvertrag darzulegen und zu beweisen. Vor diesem Hintergrund kann nur empfohlen werden, stets einen schriftlichen Behandlungsvertrag zu vereinbaren. Andernfalls kann die Leistungserbringerin ihrer Darlegungs-und Beweispflicht nicht oder nur schwerlich nachkommen. Die Folge wären erhebliche Rechtsverluste; berechtigte Ansprüche könnten gegebenenfalls nicht erfolgreich durchgesetzt werden."

Ein Behandlungsvertrag ist also unbedingt zu empfehlen, muss aber nicht zwangsläufig schriftlich sein.

 
 
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Neue Quag-Koordinatorin

Nach vielen Jahren der Vakanz hat sich nun eine Kollegin gefunden, die für Quag e. V. als Landeskoordinatorin in NRW tätig sein wird. Ihr Name ist Astrid Losch, sie ist erreichbar unter quag.landeskoordinatorin.nrw@gmail.com

 
 
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Es grüßt Sie ganz herzlich der Landesvorstand

Renate Egelkraut und Barbara Blomeier

 
 
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