Kenntnisse und Kompetenzen erweitern
Alle in Nordrhein-Westfalen tätigen angestellten und freiberuflichen Hebammen sind verpflichtet im Zeitraum von 3 Jahren 60 Fortbildungsstunden zu absolvieren. Die Fortbildungsstunden müssen ohne Aufforderung beim Gesundheitsamt nachgewiesen werden. Die Kenntnisse und Kompetenzen der Hebammen soll durch die Fortbildung erweitert, aktualisiert, erneuert und vertieft werden. Der Fortbildungsmarkt "boomt". Stellen Sie sicher, dass es sich um anerkannte Fortbildungsangebote handelt.
Achten Sie auch darauf, dass Sie eine korrekte Teilnahmebescheinigung erhalten.
Termine für Fortbildungsangebote finden sie unter Fortbildungskalender. Häufig gestellte Fragen beantworten wir unter Fragen & Antworten. Für alle Anbieter von Fortbildungen bieten wir Anregungen für die Anerkennung und Seminarbeschreibung geeigneter Fortbildungen im Rahmen der Hebammenberufsordnung (HebB0) § 7 NRW.
Damit Sie Ihre Fortbildung einfach und schnell finden, können Sie das Eingabefeld oberhalb der Kalenderansicht nutzen. Geben Sie dort den gewünschten Begriff (Stadt, Referentin, Thema) ein und klicken Sie auf "Suche".
Wenn Sie sich unsicher sind oder weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Fortbildungsbeauftragten des Landeverbandes oder an Ihr Gesundheitsamt.
Wichtige Mitteilung an alle Einrichtungen, Träger und Veranstalter von Fortbildungen für Hebammen in NRW
Seit dem 15. Januar 2008 gibt es ein verändertes Verfahren für Anbieter von Fortbildungen, die ihr Angebot auf unseren Seiten veröffentlichen wollen. Sie haben nun die Möglichkeit, Ihre angebotenen Fortbildungen direkt über ein Online-Formular einzugeben. Dies vereinfacht das Verfahren der Veröffentlichung erheblich und gewährleistet eine zeitnahe Erscheinung im Fortbildungskalender.
Eine ausführliche Information hierzu finden Sie hier.