26.04.2011

Mindestmengen-Erhöhung bei der Versorgung von Früh- und Neugeborenen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist mit seinem Anliegen, durch eine Steuerung über Mindestbehandlungsfallzahlen für Behandlungszentren die Qualität der medizinischen Versorgung von Früh- und Neugeborenen noch besser zu sichern, zunächst gescheitert. Eine endgültige Entscheidung vor dem Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg steht aber noch aus. 

Anlass der vorläufigen Entscheidung ist der Zweifel des Gerichts an der Planbarkeit der Versorgung von Früh- und Neugeborenen. Ein ausreichend gesicherter Beleg für die Einigung einer Mindestbehandlungsfallzahl als eine die Qualität der Versorgung „im besonderen Maße“ fördernde Maßnahme liege nicht vor. Daher sei das Interesse der Level 1- Kliniken derzeit vorrangig. 

Der G-BA hatte 2010 die Qualitätsanforderungen bei der Versorgung von Früh- und Neugeborenen erhöht. Der Deutsche Hebammenverband e.V. unterstützt die Entscheidung, des G-BA: Maßnahmen, wie die Einführung der Mindestmengen Level 1- Krankenhäuser zur Förderung der bestmöglichen Versorgung, insbesondere der extrem frühgeborenen Kinder, unterstützen eine spezialisierte Versorgung durch Expertinnen. Sie können – insbesondere durch das Aussetzen der Mindestmengen für Level 2-Krankenhäuser – zur gesicherten Versorgung aller Neugeborenen beitragen.

Dennoch verdienen verschiedene Aspekte der Früh- und Neugeborenenversorgung in Deutschland in der Diskussion um die Sicherung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität mehr Beachtung. Die Einführung von Mindestmengen der Versorgung extremer Frühgeborener erscheint vor dem Hintergrund der hierzu bestehenden Evidenzen dringend geboten. Damit sind aber Konsequenzen verbunden, deren Klärungs- und Regelungsbedarf in der politischen Diskussion dieser Thematik bisher zu kurz gekommen sind, die aber vor dem Hintergrund einer zunehmenden Zentralisierung von Bedeutung für die Versorgung aller Neugeborenen sind. 

Der Hartmannbund informiert hier zur Entscheidung des Bundessozialgerichts

Hier finden Sie das Diskussionspapier des Deutschen Hebammenverbandes zur Mindestmengen-Erhöhung