16.09.2022

NRW-Familienministerin Josefine Paul setzt sich für "Still-Gesetz" beim Bund ein

Foto: Linda Hammer - Ein bundesweit geltender gesetzlicher Anspruch aufs Stillen macht es in der Öffentlichkeit stillenden Personen leichter. Denn ein "Still-Gesetz" würde klarstellen: Stillen erwünscht - so wie es in NRW die "stillfreundlichen Kommunen" mit der vom Landesverband initiierten Aktion bereits deutlich signalisieren. Und wenn es kein Bundesgesetz wird, sollte wenigstens in NRW ein Landesgesetz dieser Art umgesetzt werden.

Foto: Linda Hammer

"Das Stillen in der Öffentlichkeit sollte selbstverständlich normal sein", so die Vorsitzende des Landesverbands der Hebammen NRW, Barbara Blomeier, auf eine dpa-Anfrage. Andererseits sollte es aber für stillende Frauen auch geschützte Räume geben, „dass sie sich nicht auf den Marktplatz setzen müssen“.

In NRW sorgen immer mehr Städte und Gemeinden im Rahmen der Aktion „Stillfreundliche Kommune“ dafür, dass in öffentlichen Gebäuden mit Publikumsverkehr Rückzugsorte zum Stillen bereit stehen. Wir brauchen mehr davon, damit ganz NRW stillfreundlich wird - und ganz Deutschland!

Die Diskussion um ein Stillgesetz passt übrigens besonders gut zum Motto der diesjährigen Weltstillwoche in der ersten Oktoberwoche: "Stillen stärken". Das kann mit gesetzlicher Unterstützung besonders gut umgesetzt werden. Damit immer mehr Frauen "Ja" zum Stillen sagen.

WDR5 Tagesgespräch mit Barbara Blomeier: Stillen in der Öffentlichkeit - ohne Wenn und Aber?

Westdeutsche Zeitung vom 15.09.2022

Welt.de vom 15.09.2022

Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 14.09.2022

RTL vom 16.09.2022

Stern.de vom 15.09.2022

Kölner Stadtanzeiger vom 15.09.2022

Mehr zur Weltstillwoche vom 03. bis 09.10.2022