04.04.2023

Fördergelder für geburtshilfliche Versorgung in NRW

Das Gesundheitsministerium NRW unterstützt fast vierzig Krankenhäuser mit Geburtshilfestationen mit insgesamt 25 Millionen Euro. Die Gelder, die der Bund zur Verfügung stellt, sollen an die Kliniken gehen, die Unterstützung benötigen, um ihre geburtshilfliche Abteilung weiter aufrechterhalten zu können. Dass überhaupt Fördergelder zur Verfügung gestellt werden, ist ein guter erster Schritt. (Bild: Willfried Wende/fotoblend auf Pexels)

Die Kriterien, die das Land NRW zur Verteilung der Gelder angesetzt hat, nehmen wir als positives Signal wahr.

Aspekte der praktischen Ausbildung mitgedacht

Als Hebammenverband haben wir im Gespräch mit Vertreter*innen unseres Gesundheitsministeriums  deutlich gemacht, dass der Aspekt der praktischen Ausbildung nicht vergessen werden darf. Werdende Hebammen müssen hebammengeleitete Geburtshilfe erlernen können, also müssen kleinere Häuser und Kliniken mit Hebammenkreißsaal mit bedacht werden.

Wir stellen nun erfreut fest, dass die Landesregierung diesen Aspekt mit aufgenommen hat. Auch die Entscheidung der Landesregierung, Häuser zu unterstützen, die nach den Regeln des Gemeinsamen Bundesausschusses durchs Raster fallen würden, begrüßen wir sehr.

Es bleibt abzuwarten, inwieweit der "Geldsegen" tatsächlich zur Aufrechterhaltung der geburtshilflichen Versorgung in NRW beiträgt. Wie wird nachgehalten, wofür die Kliniken das Geld verwenden? Reicht die zur Verfügung gestellte Summe überhaupt, um eine Schließung zu verhindern? Wie kann sichergestellt werden, dass das Geld in Personal bzw. die geburtshllfliche Versorgung und nicht in Geräte oder Renovierungsarbeiten gesteckt wird?

WDR1 vom 03.04.2023