Familienhebamme
Zur Hebammentätigkeit gehört die Arbeit mit Frauen, Eltern und Familien in Lebenssituationen, die psychosoziale Unterstützung erfordern, grundlegend dazu.
Die Familienhebamme hat ein erweitertes Tätigkeitsfeld, für das eine zusätzliche Qualifizierung erforderlich ist. Sie übernimmt in schwierigen Situationen eine wichtige Zugangs- und Vermittlungsfunktion. Ihre Arbeit muss jedoch dem speziellen Betreuungsauftrag der Hebammen entsprechen und sich als Partnerschaft mit den Frauen verstehen. Dazu gehört die Wahrung der Schweigepflicht und des Datenschutzes. Das erfordert eine Verortung der Familienhebammen in den Strukturen des Sozialgesetzbuchs. Denn die Arbeit der Familienhebammen ist Teil originärer Hebammenarbeit.
Familienhebammen arbeiten als Hebammen im Kontext früher Hilfen
Die Hebamme ist auf Grund ihres Vertrauensverhältnisses nah dran an den Familien, Müttern und ihren Kindern. Die Arbeit mit Frauen, Eltern und Familien in schwierigen Situationen stellt aber auch eine besondere Herausforderung dar. Familienhebammen brauchen daher neben der Anbindung an einen Träger und der Einbindung in gut funktionierende Kooperationsstrukturen auch eine klar umrissene Aufgaben- und Auftragsbeschreibung.
Der Landesverband der Hebammen NRW unterstützt die Familienhebammen in ihrer verantwortlichen Tätigkeit durch:
- Fachtage und weitere Fortbildungsveranstaltungen für Familienhebammen und interdisziplinäre Zielgruppen,
- berufspolitische Initiativen zur Stärkung und Anerkennung des Tätigkeitsfeldes der Familienhebamme.
Fortbildung
Die Tätigkeit einer Familienhebamme erfordert eine Zusatzqualifikation zur Hebammenausbildung.
Wenn Sie sich für eine Weiterbildung zur Familienhebamme interessieren, empfehlen wir Ihnen
diese FAQ Liste.
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Hier finden Sie die Ansprechpersonen aus der Landeskoordinierungsstelle NRW des Nationalen Zentrums Frühen Hilfen
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Dann senden Sie eine E-Mail an familienhebammen(at)hebammen-nrw.de