Familienhebamme

Hebammen genießen in allen Bevölkerungsgruppen hohes Ansehen und Vertrauen. Alle Frauen können die Leistungen einer Hebamme selbstständig und unbürokratisch in Anspruch nehmen. Zur Hebammentätigkeit gehört die Arbeit mit Frauen, Eltern und Familien in Lebenssituationen, die psychosoziale Unterstützung erfordern, grundlegend dazu. 

Die Familienhebamme hat ein erweitertes Tätigkeitsfeld, für das eine zusätzliche Qualifizierung erforderlich ist. Sie übernimmt in schwierigen Situationen eine wichtige Zugangs- und Vermittlungsfunktion. Ihre Arbeit muss jedoch dem speziellen Betreuungsauftrag der Hebammen entsprechen und sich als Partnerschaft mit den Frauen verstehen. Dazu gehört die Wahrung der Schweigepflicht und des Datenschutzes. Das erfordert eine Verortung der Familienhebammen in den Strukturen des Sozialgesetzbuchs. Denn die Arbeit der Familienhebammen ist Teil originärer Hebammenarbeit. 

Familienhebammen arbeiten als Hebammen im Kontext früher Hilfen

Die Hebamme ist auf Grund ihres Vertrauensverhältnisses nah dran an den Familien, Müttern und ihren Kindern. Die Arbeit mit Frauen, Eltern und Familien in schwierigen Situationen stellt aber auch eine besondere Herausforderung dar. Familienhebammen brauchen daher neben der Anbindung an einen Träger und der Einbindung in gut funktionierende Kooperationsstrukturen auch eine klar umrissene Aufgaben- und Auftragsbeschreibung.

Der Landesverband der Hebammen NRW unterstützt die Familienhebammen in ihrer verantwortlichen Tätigkeit durch: 

  • Fachtage und weitere Fortbildungsveranstaltungen für Familienhebammen und interdisziplinäre Zielgruppen,
  • berufspolitische Initiativen zur Stärkung und Anerkennung des Tätigkeitsfeldes der Familienhebamme.
  • Darüber hinaus setzt der Landesverband der Hebammen NRW sich dafür ein, dass die Tätigkeit der Familienhebamme im SGB V fest verankert bleibt. Denn die Arbeit der Familienhebamme muss den Grundsätzen des Betreuungsauftrags an die Hebammen (z.B. Schweigepflicht, Datenschutz) entsprechen und daher dem Sozialgesetzbuch unterliegen.

Lesen Sie hier das Positionspapier Familienhebammen des Landesverbandes der Hebammen NRW

Hier können Sie das Infoblatt "Familienhebammen – Standpunkte des Landesverbandes der Hebammen NRW" herunterladen.

Wichtige Informationen zum Bundeskinderschutzgesetz gibt es auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.  

Fortbildung

Die Tätigkeit einer Familienhebamme erfordert eine Zusatzqualifikation zur Hebammenausbildung. Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) beschreibt in seinem Kompetenzprofil die Anforderungen an eine Familienhebamme und ihre notwendigen Kompetenzen umfassend. 

Hier können Sie das Kompetenzprofil des NZFH herunterladen

Die Fortbildungslandschaft hat sich mittlerweile für unterschiedliche Anbieter geöffnet. Interessierten Frauen steht eine Vielzahl von Angeboten zur Verfügung. Zukünftig wird auch im Rahmen des Studiengangs Hebammenkunde eine Qualifizierung zur Familienhebamme möglich sein, beispielsweise im Rahmen des Bachelor-Studiums an der KathHO Köln. 

Haben Sie noch Fragen? Oder sind Sie an einer Ausbildung zur Familienhebamme interessiert?

Dann senden Sie eine E-Mail an familienhebammen(at)hebammen-nrw.de