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Beitrag vom 04.02.2026

Neue Regelungen zur kontinuierlichen Fortbildungsverpflichtung für praxisanleitende Hebammen in Nordrhein-Westfalen


Der Landesverband der Hebammen NRW informiert in Sondernewsletter über neue Regelungen zur kontinuierlichen Fortbildungsverpflichtung für praxisanleitende Hebammen in Nordrhein-Westfalen. Diese betreffen insbesondere die Struktur und das Format von anerkannten Fortbildungsveranstaltungen.

Bild: LVH NRW

Unterstützung für unsere Mitglieder

Diese Regelung wird vom Landesverband der Hebammen NRW sehr kritisch gesehen. Um unsere Mitglieder bestmöglich zu unterstützen, haben wir unsere Fortbildungsbroschüre zur berufsaufgabenbezogenen Fortbildungspflicht überarbeitet und aktualisiert. Diese enthält alle wichtigen Informationen zu den neuen Regelungen und deren praktischer Umsetzung.

Mitglieder finden die aktualisierte Broschüre im Mitgliederbereich der Website. Dort stehen alle relevanten Details zur Verfügung.

Fragen und Austausch

Der Landesverband der Hebammen NRW bittet seine Mitglieder:
Sollten sich durch die beschriebenen Regelungen Probleme, Unsicherheiten oder konkrete Schwierigkeiten in der Umsetzung ergeben, wenden Sie sich bitte zeitnah an Ihre zuständige Bezirksregierung. Setzen Sie uns gerne dabei in Kopie (fortbildung@hebammennrw.de). Auf diese Weise können wir nachvollziehen, wo und in welchem Umfang sich in der Praxis Herausforderungen zeigen, und diese gebündelt in die weiteren Gespräche mit dem Ministerium einbringen.

Der Landesverband der Hebammen NRW wird die weitere Entwicklung aufmerksam begleiten und den Austausch mit dem MAGS fortsetzen, mit dem Ziel, praxisnahe Lösungen zu fördern und eine erneute Prüfung der bestehenden Regelungen zu erreichen.

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10. Dezember 2025 | Köln

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