Verband
Verbandsstruktur
Der Landesverband der Hebammen NRW e.V. ist Mitglied des Deutschen Hebammenverbandes (DHV). Er ist mit rund 4.700 Mitgliedern der größte Landesverband.
Er ist ein eingetragener Verein und unterliegt den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Die Satzung legt fest, wer Mitglied im Landesverband sein kann. Die Mitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag, dessen Höhe von der Bundesdelegiertentagung des Deutschen Hebammenverbandes (DHV) festgelegt wird.
Kreisverbände
Die Kreisverbände bilden die Kontaktstelle zwischen den Mitgliedern in ihrem Kreis und dem Landes- und Bundesverband der Hebammen. Die Kreisvorsitzenden geben Informationen vom Landes- und Bundesverband an die Basis weiter. Umgekehrt vermitteln sie die Anliegen, Sorgen und Probleme der Basis weiter an die Landes- und die Bundesebene.
In Anlehnung an die kommunalen Strukturen in NRW besteht der Landesverband aus 53 Kreisverbänden. Alle Hebammen, deren Wohnsitz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt liegt, bilden zusammen den jeweiligen Kreisverband.
Jeder Kreisverband hat eine Stimme in der Landesdelegiertentagung, die meist von der Kreisvorsitzenden wahrgenommen wird.
Aktuell haben 28 Kreise einen aktiven Kreisvorstand.
Landesdelegiertentagung
Die Landesdelegiertentagung tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Dort finden die vereinsrechtlich vorgeschriebenen Formalitäten statt (Satzungsänderungen, Wahlen usw.), es werden aber auch Beschlüsse zu inhaltlichen Themen gefasst. Die Landesdelegiertentagung ist das höchste Gremium im Landesverband und bestimmt mit ihren Entscheidungen die berufspolitische Arbeit des Vorstandes.
Je zwei Vertreterinnen der werdenden Hebammen und der Lehrenden der Ausbildungsstätten sind Delegierte mit Sitz und Stimme in der Landesdelegiertentagung.
Landesvorstand
Der Landesvorstand besteht aus den beiden Vorsitzenden, der Schatzmeisterin, der Schriftführerin und einer Beisitzerin. Er trägt die Verantwortung für die inhaltliche Ausrichtung und politische Arbeit des Verbandes sowie die vereinsrechtlichen Angelegenheiten.
Unterstützende Strukturen
Im Landesverband können sich alle Mitgliedshebammen in Arbeitsgruppen oder Kommissionen engagieren. Vorstand oder Landesdelegiertentagung berufen zu bestimmten aktuellen Fragestellungen unten aufgelistete Gruppierungen ein.
Desweiteren greift der Landesverband auf die Fachkenntnisse von Expert*innen zurück.
Welche unterstützenden Strukturen gibt es im Einzelnen?
- Vergütungskommission
- Kommission Satzung und Struktur
- Findungskommission
- Projektgruppe Social Media
- AG Stillfreundliche Kommune
- AG Praktische Praxisanleitung und Praxiseinsatzorte
- Compliancebeauftragte Person
- Expertin für Familienhebammen
- Expertin für Praxisanleitung
Hier finden Sie weitergehende Informationen
(Stand Juni 2024)
Mitgliedschaften
Der Landesverband der Hebammen NRW ist in folgenden Organisationen Mitglied:
- Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV)
- Arbeitskreis für Frauengesundheit (AKF)
- Landesfrauenrat NRW
- Gesellschaft für Qualität in der außerklinischen Geburtshilfe (Quag e.V.)
- Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft (DGHWI)
- Fälle für alle e.V.