Corona-Sondervereinbarung weiter verlängert
Die Verlängerung tritt ab dem 1. April 2021 in Kraft. Die digitale Leistungserbringung ist weiterhin bis zum 30. Juni 2021 möglich, digitale Kursangebote bis zum 30. September 2021.
Hier kommen Sie auf unsere Corona-SeiteAusfüllhilfe zum Abfrageformular VPL
Das Beantworten des Abfrageformulars wird mit der Ausfüllhilfe des DHV ziemlich einfach. Informieren Sie sich in unserem internen Bereich näher - und laden Sie unsere Unterstützung dort einfach herunter.
Hier kommen Sie zum MitgliederbereichAchtung! Neues zur Fortbildungspflicht
Es gibt wichtige Nachrichten aus dem Gesundheitsministerium zur Fortbildungspflicht! Wir haben alles Wissenswerte dazu im Mitgliederbereich "Internes für alle" für Sie eingestellt! Informieren Sie sich jetzt!
Hier kommen Sie zum MitgliederbereichHebammen in Kreißsälen: Rufen Sie uns an!
Liebe Kolleginnen,
als Berufsverband können wir zwar Ihren Kreißsaal nicht umstrukturieren, aber wir können Ihnen anbieten, Sie und Ihr Team vor Ort zu besuchen und mit Ihnen zusammen nach Lösungsmöglichkeiten zu schauen.
Wir können außerdem unsere Kontakte zu Presse und Politik nutzen, um die Öffentlichkeit und die Verantwortlichen auf die Missstände aufmerksam zu machen. Vor allem aber sollen Sie wissen: Sie sind nicht allein gelassen.
Bitte melden Sie sich entweder in der Geschäftsstelle in Köln: Tel. 0221- 94 65 73 08,
E-Mail: geschaeftsstelle(at)hebammen-nrw.de
oder bei der ersten Landesvorsitzenden Barbara Blomeier: Tel. 0151 56 02 43 02,
E-Mail 1.Vorsitzende(at)hebammen-nrw.de