26.04.2011

Greenbirth e.V.: Rechtliche Schritte gegen Geburt mit MRT

Im vergangenen Jahr war es in unserem Pressespiegel zu lesen: Am Berliner Universitätsklinikum Charité wurde die Geburt eines Kindes mit dem Kernspintomographen (MRT) komplett aufgezeichnet. „Es war eine Bilderbuchgeburt“, berichtete damals der Gynäkologe Prof. Ernst Beinder. Jetzt hat Greenbirth e.V Beschwerde eingelegt und Strafanzeige gegen ihn erstattet. 

GreenBirth erhält breite Unterstützung verschiedener Verbände. Der Fachverband für Hausgeburtshilfe stellt nachdrücklich klar, dass sich durch die sogenannte Apparatemedizin die Qualität der Geburtsmedizin nicht verbessert habe. Zudem sei zu befürchten, dass die Nachfrage der Krankenhäuser für diese Technik steige: damit die Kosten sich amortisierten, müssten Gründe gefunden werden, um Frauen zu diesem Geburtsweg zu überzeugen. Hier bestehe die Gefahr überflüssiger Indikationen auf Kosten der Frauen und Kinder. 

Der Bundesverband der Gesellschaft für Geburtsvorbereitung e.V. resümiert in seiner Meldung: Tiere dürfen menschlicher gebären. Die Geburt im MRT sei ein Skandal angesichts der intimen Dynamik, mit der Mutter und Kind während der Geburt verbunden seien.  

Auch die Internationale Gesellschaft für prä- und perinatale Psychologie und Medizin wendet sich gegen eine Geburt mit der Methode der MRT und weist auf das weltgeschichtlich einmalige Ereignis jeder Geburt hin. Das Recht des Kindes auf eine ungestörte Geburt sei so verletzt. Zudem stellten die entstehenden Schallwellen eine ungeheure Lärmbelastung für das Kind dar. Fazit: Ein derartiges Experiment sei ethisch äußerst fragwürdig. 

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